08.01.2004
Die Europäische Kommission hat Deutschland heute aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zur Eigenheimzulage und zur steuerlichen Absetzung von Schulgeld abzugeben. In beiden Fällen bestehen Zweifel, ob sie mit EU-Recht vereinbar sind.Die Kommission ist der Auffassung, dass das sogenannte „Eigenheimzulagegesetz“ den freien Personenverkehr behindert. In Deutschland wird der Bau oder Kauf eines Eigenheims finanziell unterstützt, wenn der Antragsteller unbeschränkt steuerpflichtig ist und sich das Wohnhaus in Deutschland befindet.Aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Regelungen des internationalen Rechts können aber auch Personen, die nicht in Deutschland ansässig sind, dort unbeschränkt steuerpflichtig sein. So erhalten beispielsweise Grenzgänger, die in Deutschland versteuern, aber im Ausland ein Eigenheim kaufen oder bauen, keine Eigenheimzulage. Die Europäische Kommission sieht darin eine räumliche Beschränkung, die möglicherweise gegen den EG-Vertrag verstößt.
Ähnlich kritisierte die Kommission die deutsche Regelung des Einkommensteuergesetzes, wonach Schulgeld unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden kann. In Deutschland können so bis zu 30 Prozent des Schulgeldes bei dem Besuch einer staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschule geltend gemacht werden. Diese Regelung trifft nicht für den kostenpflichtigen Besuch ausländischer Schulen zu und verstößt damit möglicherweise gegen das Recht von Personen in anderen EU-Mitgliedländern zu wohnen, zu arbeiten oder sich dort niederzulassen, sowie gegen das Recht der Schulen, ihre Dienstleistungen an Personen aus anderen Mitgliedstaaten zu erbringen.Die Kommission forderte die Bundesregierung auf, eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abzugeben. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Monaten zufriedenstellend geschehen sein, kann die Kommission die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vortragen.
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