15.03.2004
Berlin (15.03.04) Die Eigenheimzulage bleibt. Bauherren bekommen jedoch wesentlich weniger Zuschuss als früher.Familien mit Kindern, die eine Eigentumswohnung für mindestens 125.000 Euro erwerben, erhalten dagegen mehr Geld. Die wichtigste Änderung ist, dass es ohne Einfluss ist, ob ein Neubau geplant ist oder Wohnung oder Haus gebraucht gekauft werden. Zudem gibt es die Maximalförderung erst ab 125.000 Euro (bislang 51.120,- Euro) Kosten.
Als Grundzulage bezuschusst das Finanzamt jährlich 1 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens jedoch 1 250 Euro, zu. Hinzu kommen pro Kind, für das der Eigentümer entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommt, 800 Euro. Acht Jahre lang fließt die Zulage. Voraussetzung: Die Wohnung oder das Haus werden nicht vorher wieder verkauft oder vermietet.
Neu ist, dass nicht nur Kaufpreis und Nebenkosten, sondern auch die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten zwei Jahren bei den geförderten Kosten mit zählen. Der Kauf einer wegen Renovierungsbedürftigkeit günstigen Immobilie für einen Preis deutlich unter 125 000 Euro wird dadurch attraktiver, weil auch die Folgekosten noch berücksichtigt werden.
Die Einkommensgrenzen sinken deutlich. Wie bislang werden die Einkünfte im Jahr der Fertigstellung des Neubaus oder der Anschaffung der Immobilie und dem Jahr davor zusammen gerechnet. Die neue Förderung wird nur noch erteilt, wenn die Einkünfte in diesen beiden Jahren 70.000 Euro (bislang 81.807 Euro) bei Alleinstehenden und 140 000 Euro (bisher 163.614 Euro) bei Ehepaaren nicht übersteigen. Für Familien mit Kindern gelten höhere Grenzen. Nach der neuen Förderung steigt die Einkommensgrenze um 30 000 Euro je Kind.
Neu ist auch, dass Verluste, beispielsweise aus einer selbstständigen Nebentätigkeit oder aus der Vermietung einer anderen Immobilie, nicht mehr berücksichtigt werden.
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