CSU-Fraktion beschließt künftige Wasser- und Abwasserförderung

01.04.2004

München (01.04.04) - In einer Entschließung hat sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auf eine künftige Wasser- und Abwasserförderung festgelegt. „Damit stärkt die Fraktion vor allem die Erschließung des ländlichen Raumes, wo der Grad der Abwasserentsorgung noch geringer ist als in den Ballungsräumen“ sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Sackmann bei der Vorlage der Entschließungstextes in der CSU-Fraktionssitzung. „Entscheidend ist, dass auch 2004 mit Maßnahmen neu begonnen werden kann. Das ist nicht nur ein Signal an die Bauwirtschaft, sondern angesichts der schwierigen Haushaltslage auch eine nicht selbstverständliche Unterstützung für die Kommunen.“ Max Weichenrieder, Leiter der Arbeitsgruppe „Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum, betonte: „Jetzt haben die Kommunen Klarheit und wissen, dass die CSU-Fraktion ihre Verantwortung für die Städte und Gemeinden in Bayern wahrnimmt.“
Nach den Eckpunkten zur künftigen Wasser- und Abwasserförderung ist vorgesehen, die Fördermittel auf jenen Teil der Bevölkerung zu konzentrieren, die noch nicht an die Wasserver- und Abwasserentsorgung angeschlossen ist. „Wir konzentrieren uns auf die Ersterschließung, die künftig überwiegend über Kleinkläranlagen erfolgen soll“, so Henning Kaul, der Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag. Damit könne die Klärung des Abwassers möglichst dezentral und kostengünstig sichergestellt werden. Mit Hilfe der entsprechenden Richtlinie für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) können künftig alle Maßnahmen zur Ersterrichtung und zur Nachrüstung von Kleinkläranlagen pauschal und einfach gefördert werden. Außerdem soll noch im Jahr 2004 eine Dringlichkeitsliste für ein Programm zugunsten der kommunalen Anlagen für 2005 aufgestellt werden.
Mit ihrer Entschließung legt die Fraktion nach den Worten Sackmanns auch die Grundlagen für die Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union, flächendeckend einen „guten Zustand“ aller Gewässer bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Die Kommunen werden in den nächsten Tagen auch über die Möglichkeiten eines vorzeitigen Baubeginns informiert. „Klarheit für die Kommunen bedeutet indes auch: Die Abfinanzierung einer Baumaßnahme verlängert sich und die Förderobergrenze wird von 80 auf 70 Prozent abgesenkt. Auch soll die Förderung von Sanierungsmaßnahmen eingestellt werden“, so Max Weichenrieder.

Quelle: CSU-Landtagsfraktion

 

 

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