04.05.2004
München (04.05.05) - Der Freistaat Bayern erhält in diesem Jahr etwas über 18 Millionen Euro EU-Finanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung. Zusammen mit den ergänzenden Landesfinanzhilfen der Städtebauförderung in Höhe von 7,2 Millionen Euro stehen damit 2004 in Bayern insgesamt rund 25 Millionen Euro für die städtebauliche Sanierung zur Verfügung. "Damit können zusammen mit den Anteilen der im Programm aufgenommenen 57 Kommunen in diesem Jahr in Bayern städtebauliche Investitionen in Höhe von rund 36 Millionen Euro unmittelbar finanziert werden," freut sich Innenminister Dr. Günther Beckstein. Die Mittel der EU kommen Kommunen in den sogenannten Ziel-2- und Phasing-Out-Gebieten Bayerns (Grenzregionen zur Tschechischen Republik, städtische Problemgebiete und sonstige ländliche Regionen) zugute. Das alphabetische Verzeichnis der geförderten Gemeinden und Weiteres zur Städtebauförderung sind in unserem Internetangebot abrufbar unter http://www.staedtebaufoerderung.bayern.de
Für Innenminister Beckstein ist das bayerische Ziel-2-Programm in der Kombination mit der bayerischen Städtebauförderung eine hervorragende Ergänzung und Erweiterung dieser strukturell besonders wirksamen Förderprogramme: "Es trägt in besonderer Weise dazu bei, regionale Ungleichgewichte auszugleichen, die Entwicklung und Umstellung der betroffenen Regionen voranzutreiben und damit ihren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken."
Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2001 das bayerische Ziel-2-Programm genehmigt. Da die Umsetzung des Förderprogramms hocheffizient wirkt, hat die EU-Kommission die Fördermittel für den Zeitraum 2000 - 2006 von 61 Millionen auf 76 Millionen Euro erhöht.
Trotz des Konsolidierungskurses der Staatsregierung steht für die Kommunen ergänzend zu den EU-Finanzhilfen auch 2004 wiederum ein stattlicher Betrag aus Mitteln des Freistaats bereit. Insbesondere in der Grenzregion zu Tschechien und in Hochfranken können Kommunen in besonderen Einzelfällen, die eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Region haben, durch eine erhöhte Landesbeteiligung eine Förderung bis zu 80 % erzielen.
Neben der notwendigen Sanierung und Entwicklung von Städten unterstreicht Beckstein die spezifischen Zielsetzungen des EU-Programms: In den Grenzlandregionen sollen insbesondere die durch die ehemals undurchlässigen Grenzen zu den östlichen Nachbarn bedingten langjährigen, lagespezifischen Nachteile abgebaut bzw. ausgeglichen werden und eine Entwicklung zu eigenständigen, attraktiven Lebens- und Wirtschaftsräumen ermöglicht werden. Im übrigen ländlichen Raum soll zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur darauf hingewirkt werden, dass vielseitige Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Sektor geschaffen werden und dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gestärkt wird. In den städtischen Problemgebieten geht es vor allem darum, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen, die mit dem gravierenden Beschäftigungsabbau in der Industrie verbunden sind, zu mildern, die betroffenen Stadtteile als Lebens- und Wirtschaftsraum aufzuwerten und so wieder günstigere Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft und die Beschäftigung zu schaffen.
Quelle: STMI
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de