Hilfen für die Kommunen bei der Wasser- und Abwasserförderung

24.08.2004

München (24.08.04) - Der Freistaat gewährt Kommunen ab September zinslose Überbrückungskredite für im Bau befindliche und bereits fertiggestellte Wasser- und Abwasseranlagen, für die in Aussicht gestellte Zuschüsse 2004 nicht mehr ausgereicht werden können. Darauf einigten sich in München Umweltstaatssekretärin Emilia Müller und Finanzstaatsekretär Franz Meyer. Müller: "Durch die Gemeinschaftsaktion von Finanz- und Umweltministerium wird den Gemeinden schnell und unbürokratisch geholfen. Mit den Überbrückungskrediten wird sichergestellt, dass den Gemeinden, die Zuwendungen für ausgeführte Baumaßnahmen 2004 nicht mehr erhalten können, heuer keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen." Laut Finanzstaatssekretär Meyer bietet hierzu der Freistaat Bayern über die Bayerische Landesbank den betroffenen Kommunen eine zinslose Zwischenfinanzierung bis zum 31. März 2005. Bis dahin wird der Bayerische Landtag nach dem aktuellen Zeitplan den Doppelhaushalt 2005/06 verabschiedet haben, so dass weitere Fördermittel ab diesem Zeitpunkt ausbezahlt werden können. „Mit diesem Darlehensprogramm stellt Bayern erneut seine kommunalfreundliche Haltung unter Beweis“, erklärte Meyer.

Der Freistaat hat in den letzten 10 Jahren jährlich rund 350 Millionen Euro für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zur Verfügung gestellt. Wegen der angestrebten Haushaltskonsolidierung stehen heuer nur 130 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, die bereits ausgezahlt sind. Müller: "Die Einsparungen sind schmerzhaft, aber für das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2006 unumgänglich. Bayern hat in der Vergangenheit Fördermittel von rund 11 Milliarden Euro bereitgestellt und einen Anschlussgrad von 98,5 Prozent bei der Wasserversorgung und 95 Prozent bei der Abwasserbeseitigung erreicht." Die Staatsekretäre wiesen darauf hin, dass der Überbrückungskredit nur einmalig im Jahr 2004 gewährt werden kann, weil sich die Gemeinden künftig bei ihren Planungen auf die längeren Abfinanzierungszeiten einzustellen haben. Ab dem 6. September können sich die betroffenen Gemeinden für das neue Darlehensprogramm an ihr zuständiges Wasserwirtschaftsamt wenden.

Weitere Informationen:

http://www.wasser.bayern.de

 

 

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