Beckstein: "EU und Freistaat Bayern investieren 2005 gemeinsam 25,5 Mio. in städtebauliche Sanierung"

08.03.2005

München (08.03.05) - Der Freistaat Bayern erhält in diesem Jahr 17 Millionen EU-Finanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung. Zusammen mit den ergänzenden Landesmitteln der Städtebauförderung in Höhe von 8,5 Millionen Euro stehen damit in Bayern insgesamt 25,5 Millionen Euro für die städtebauliche Sanierung im Rahmen des EU-Programms Ziel-2 zur Verfügung. "Damit können zusammen mit den Anteilen der im Programm aufgenommenen 23 Kommunen in diesem Jahr in Bayern städtebauliche Investitionen in Höhe von 34 Millionen Euro unmittelbar finanziert werden," freut sich Innenminister Dr. Günther Beckstein. Die Mittel der EU kommen Städten und Gemeinden in den so genannten Ziel-2-Gebieten Bayerns (Grenzregionen zur Tschechischen Republik sowie städtische Problemgebiete) zu Gute. Das alphabetische Verzeichnis der geförderten Kommunen und Weiteres zur Städtebauförderung ist im Internet unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/ abrufbar.

Für Beckstein ist das bayerische Ziel-2-Programm in der Kombination mit der Städtebauförderung eine hervorragende Ergänzung und Erweiterung der Städtebauförderungsprogramme: "Es trägt in den Grenzregionen zur Tschechischen Republik und in den städtischen Problemgebieten wesentlich dazu bei, die regionalen Ungleichgewichte auszugleichen und die Entwicklung der betroffenen Regionen voranzutreiben".

Trotz des Konsolidierungskurses der Staatsregierung steht für die Kommunen ergänzend zu den EU-Finanzhilfen auch 2005 wiederum ein stattlicher Betrag aus Mitteln des Freistaats bereit. Insbesondere in der Grenzregion zu Tschechien und in Hochfranken können Kommunen in besonderen Einzelfällen, die eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Region haben, durch eine erhöhte Landesbeteiligung eine Förderung bis zu 80 % erhalten.

"Eine Voraussetzung für die Bewältigung des Strukturwandels sind leistungsstarke und im überregionalen Standortvergleich konkurrenzfähige Zentren in den Verdichtungsräumen und im ländlichen Raum. Hierzu ist die Förderung ein wichtiger Baustein, Ziele der Stadtentwicklung umzusetzen und den Abwärtstrend in den städtischen Problemgebieten aufzuhalten", so Beckstein. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Wiederbelebung von Brachflächen. In den Zentren des ländlichen Raums sind brach gefallene Flächen von Militär, Industrie, Gewerbe, Bahn und Post wesentliche Reserveflächen für eine positive städtebauliche Entwicklung, die mit Hilfe einer umfassenden Erneuerung reaktiviert und einer neuen Nutzung zugeführt werden können.

Quelle: STMI

http://www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/

 

 

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