Entwurf eines Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes liegt vor

Zügige Umsetzung der Föderalismusreform

 

München   -  14.09.2006

Weniger Bürokratie, mehr Handlungsmöglichkeiten für stabile Bewohnerstrukturen und neue Ansätze zur Bewältigung der demografischen Entwicklung sind nach Mitteilung von Innenminister Dr. Günther Beckstein einige der Schwerpunkte seines heute vorgelegten Entwurfs eines Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. "Damit wappnen wir uns schon heute für die wohnungspolitischen Herausforderungen von morgen. Zugleich tragen wir weiterhin unserer sozialen Verantwortung Rechnung" so Beckstein.

Mit der Föderalismusreform haben die Länder zum 1. September 2006 weit reichende Kompetenzen im Wohnungswesen erhalten. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf soll ein neuer Rahmen für die Förderung von Miet- und Eigenwohnraum sowie für die Modernisierungsförderung geschaffen werden. Geplant ist neben einer deutlichen Reduzierung der Regelungsdichte, Verfahrensvereinfachungen und einem Abbau staatlicher Aufgaben unter anderem eine Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Beckstein: "In Bayern soll es auch in Zukunft keine Strukturen wie in den französischen Banlieues geben." Neue Herausforderungen sieht Beckstein auch in der demografischen Entwicklung: "Gerade für neue Wohnformen älterer Menschen brauchen wir einen weiten gesetzlichen Rahmen. Ambulante Pflege und Betreuung in der Wohnung müssen in Zukunft immer öfter eine stationäre Unterbringung im Heim ersetzen." Diese Verbesserungen im Belegungsrecht sollen sich auch auf den Altbestand der Sozialwohnungen erstrecken. Allgemein sollen die Mietpreisvorteile der Sozialmieter erhalten bleiben.

Geplant ist laut Beckstein darüber hinaus ab 2008 eine Entlastung der Mieter durch Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe. Auf Grund des sinkenden Aufkommens wird die Fehlbelegungsabgabe schon jetzt nur mehr in wenigen Gebieten erhoben. Durch den weiteren Auslauf von Belegungsbindungen würde das Verhältnis zwischen dem Aufkommen und den bei den Kommunen anfallenden Vollzugskosten in der Zukunft noch ungünstiger.

 

 

 

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