Bayerisches Modernisierungsprogramm

Förderprogramm neu aufgelegt

 

München   -  29.03.2007

Um die Wohnverhältnisse zu verbessern, Energie einzusparen und die CO2-Emission zu verringern wurde das Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) ins Leben gerufen.

Es läuft befristet bis 15.12.2008

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte eines Wohngebäudes sowie Gemeinden, die Wohnungen im Bestand ehemals militärisch genutzter Liegenschaften modernisieren.

Der Antrag muss bei den Regierungen des Freistaates Bayern, der Landeshauptstadt München oder den Städten Augsburg und Nürnberg gestellt werden.

Die Förderung läuft über zinsverbilligte Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.
und liegt um 0,5 % niedriger gegenüber den KfW Modernisierungsprogrammen .

Das zu sanierende Gebäude muss mindestens vier Miet- oder Genossenschaftswohnungen umfassen und vor 1982 erbaut worden wein.
Ab 5000,- Euro Kosten kann eine Förderung beantragt werden. Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die EnEV und die Sozialverträglichkeit von Mietsteigerungen durch die Maßnahme.
Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Informationen: ►www.wohnen.bayern.de
 

 

 

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