Bundesumweltministerium informiert über Fördermöglichkeiten

Neue Homepage rund um das Thema: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

 

Berlin   -  31.01.2009

Seit dem 31.01.2009 informiert das Bundesumweltministerium über die Förderangebote rund um das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Nach Angaben des Ministeriums ist das Gesetz, das am 1. Januar 2009 für neu gebaute Gebäude in Kraft trat, ein wichtiger Baustein im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. "Nur rund sieben Prozent des deutschen Wärmebedarfs werden heute durch erneuerbare Energie gedeckt. Das wollen wir steigern: Unser Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu verdoppeln", so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Unter ►www.waerme-mit-zukunft.de kann sich im Internet jeder mit den gesetzlichen Bestimmungen und den attraktiven Fördermöglichkeiten vertraut machen. Als Kooperationspartner bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) Hausbesitzern und Fachleuten umfassende Informationen und praktische Tipps rund um den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die Verbraucherzentralen sowie der Verband der Privaten Bausparkassen beraten Eigenheimbesitzer bei Fragen zur Umsetzung und zur Finanzierung.

Der Einstieg in die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und ihre Förderung sind gerade jetzt ein wichtiger Impuls für die Konjunktur. Im Jahr 2008 setzte das Bundesumweltministerium Fördermittel in Höhe von 236 Millionen Euro ein und löste damit über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien aus. Das damit verbundene Investitionsvolumen belief sich auf rund 1,6 Milliarden Euro.

 

 

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