BFB-Sonderausgabe KfW-impuls für Freie Berufe zum Thema Finanzierung
München - 23.04.2010
Der BFB Bundesverband Freier Berufe und die KfW-Bankengruppe haben gemeinsam eine Publikation in Form einer Sonderausgabe des „KfWimpuls“ zum Thema Finanzierung erstellt.
Das Papier informiert darüber wie Freiberufler über das KfW-Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen und Freiberufler, das im Rahmen der beiden Konjunkturpakete der Bundesregierung zur Abfederung der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgelegt wurde, Darlehen beantragen können, um ihre Investitionen oder laufenden Kosten zu finanzieren.
Das KfW-Sonderprogramm umfasst ein Volumen von 40 Milliarden Euro, antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe) sowie freiberuflich Tätige. Es umfasst die drei folgenden Komponenten:
Investitionen
Der Höchstbetrag je Vorhaben beträgt 50 Millionen Euro, rund zwei Drittel aller Firmen resp. Freiberufler beantragen jedoch nicht mehr als 500.000 Euro. Für das Darlehen kann eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 50 oder 90 Prozent beantragt werden. Die Laufzeit beträgt bis zu acht Jahre, bei langlebigen Investitionsgütern (z.B. Bauvorhaben) bis zu 20 Jahre. Der Zinssatz kann für bis zu acht Jahre festgeschrieben werden.
Betriebsmittel „Standard“
Betriebsmittel können in einem Umfang von 30 Prozent der Bilanzsumme bzw. des Jahresumsatzes finanziert werden bei einem Höchstbetrag von 50 Millionen Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu fünf Jahre bei drei- oder fünfjähriger Zinsbindung. Es kann eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 60 Prozent beantragt werden. Das Darlehen kann innerhalb eines Jahres abgerufen werden.
Betriebsmittel „Flexibel“
Hier können Betriebsmittel in einem Umfang von 50 Prozent der Bilanzsumme bzw. des Jahresumsatzes finanziert werden bei einem Höchstbetrag von ebenfalls 50 Millionen Euro. Die optionale Haftungsfreistellung beläuft sich auf 60 Prozent.
Sondernummer für schnelle Information:
Für Freiberufler, die sich über die Modalitäten und Konditionen des KfW-Sonderprogramms informieren möchten, hat das Infocenter der KfW eine Sondernummer geschaltet: Tel: 01801-24 24 28.
Download
Weitere Informationen finden Sie in der Sonderausgabe zum Download:
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