01.02.2002
Regensburg (01.02.02) - Gerade schien sich die Lage zu entspannen. Die neuen Kreditauflagen für Banken, Basel II genannt, wurden verschoben und sollen nun frühestens ab 2005 gelten. Wie sich die Geldhäuser aber intern bereits darauf vorbereiten, weiß inzwischen der bayerische VUBIC-Vorsitzende Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Heerde im Gespräch mit "Ingenieure in Bayern" zu berichten.
Ein ihm bekannter Fall: Als Sicherheit für einen Kredit, bot ein freiberuflicher Beratender Ingenieur einer Bank offene Honorarforderungen in Höhe von rund 190.000 EURO (netto) an, von denen ein Großteil (ca. 90.000 EURO) nicht älter als sechs Monate sind. "Nicht geeignet," merkte das Geldinstitut an - und legte sich quer. Kein Einzelfall meint Heerde: "Versicherungen, die als Prozessfinanzierer auftreten, haben den Wert offener Honorarforderungen bereits erkannt. Nicht aber die Banken, die im Vorgriff auf Basel II den Kredithahn zudrehen."
Kein Verständnis zeigt Heerde für die rüde Bewertungspraxis der Kreditinstitute. Konkret: Höhe und Fälligkeit von Honorarforderungen sind anscheinend unwichtig. Einzig zu zählen scheint, zu welchem Preis sich anders geartete Sicherheiten eines nicht-bilanzierenden Ingenieurbüros bei einer Pleite zu Geld machen lassen.
Besonders dramatisch ist diese Praxis für kleine und mittlere Ingenieurunternehmen: Die Bonität des Chefs und die Ertragsaussichten des Büros bleiben so völlig auf der Strecke. "Gerade deren stärkere Berücksichtigung fordert jedoch Basel II", zürnt Heerde.
Der VUBIC-Vorsitzende fordert seine Berufskolleginnen und -kollegen dazu auf, offene Forderungen notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. "Nur so lässt sich den Banken verdeutlichen, dass Honorare in denen sich Ingenieurleistungen widerspiegeln, ihr Geld wert sind."
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