08.07.2004
Kempten (05.07.04) "Die Auskömmlichkeit des Honorars ist eine der Voraussetzungen dafür, dass Architekten und Ingenieure ebenso phantasievoll und innovativ wie leistungsorientiert an ihre Aufgaben herangehen und ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt gerecht werden können. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich daher für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, der HOAI, als Preisverordnung ein, weil wir den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Baukultur aus ihrer Tradition heraus zu pflegen und zu entwickeln, ernst nehmen", betonte Innenstaatssekretär Georg Schmid anlässlich der Regionalkonferenz Schwaben der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau am 5. Juli 2004 in Kempten.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass die HOAI als Preisverordnung erhalten bleibt und gleichzeitig neu strukturiert und vereinfacht wird. "Die Bundesregierung hält trotz zahlreicher Proteste daran fest, die HOAI als verbindliche Preisvorschrift abzuschaffen und der freien Preisvereinbarung den Vorrang zu geben. Bei bestimmten Berufsgruppen muss die öffentliche Hand aber den freien Preiswettbewerb unterbinden, um einerseits die Qualität der Leistung und andererseits die Unabhängigkeit des Freiberuflers sicherzustellen", so Schmid.
Das Verfahren zur Auswahl der einzuschaltenden freiberuflich tätigen Ingenieure erfolgt oberhalb des EU-Schwellenwerts von 200.000 Euro nach den Regelungen der "Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen" (VOF). Der Kern der VOF ist die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, sein Vergabeverfahren formalisiert so durchzuführen, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, auch die Chance bekommt, sich um den Auftrag zu bewerben.
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