Diskussion um Novellierung der HOAI
Berlin - 01.12.2006
Nach einem Bericht des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V) will die Bundesregierung wll die Freien Berufe schützen und europafest machen. Dies erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, in Berlin anlässlich der AHO-Veranstaltung zur Novellierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Präsentation des AHO-Bürokostenvergleichs 2005 mit Aussagen zur Auskömmlichkeit ausgewählter Honorartafeln vor rund 180 Gästen.
Schauerte erläuterte die Eckpunkte des Diskussionsentwurfs, der im Frühjahr 2007 zur Anhörung kommen soll. Teilweise heftigen Widerspruch erntete Schauerte mit der Ankündigung der Begrenzung der Tafelendwerte, des Wegfalls der Honorarzonen, der Streichung von Leistungsphasen und der sogenannten Beratungsleistungen.
Für nicht weniger kontroverse Meinungen in der hochklassigen und kenntnisreichen Diskussion sorgte zunächst die Aussage des Staatssekretärs, die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI grundsätzlich nicht in den Novellierungsprozess einzubeziehen. Das Argument, es werde eine Chance vertan, die für die Praxis völlig untaugliche Voraussetzung für eine schriftliche Honorarvereinbarung „bei Auftragserteilung“ zu streichen, schien den Politiker zu überzeugen. Durch die zahlreichen, fundiert vorgetragenen Argumente der anwesenden Ingenieure, Architekten und Juristen beeindruckt, sicherte Schauerte zu, die Vor- und Nachteile einer Gesetzesänderung der Ermächtigungsgrundlage durch sein Ministerium prüfen zu lassen.
Prof. Rudolf Jochem stellte aus seiner Sicht klar, die Bundesregierung schöpfe nicht die Möglichkeiten aus, die die EU-Gesetzgebung bietet. Jochem glaubt, die HOAI werde im Falle einer solchen Umsetzung „fast völlig“ entwertet und der Baukultur in Deutschland nachhaltig Schaden zugefügt. Jochem schlug vor, einen verbindlichen Honorarsatz für alle Architekten- und Ingenieurleistungen auf gesetzlicher Grundlage zu entwickeln, von dem nur in begrün-deten Fällen schriftlich abgewichen werden dürfe. Damit sei die Problematik der EU-Dienstleistungsfreiheit schlagartig gelöst. „Die HOAI ist ein Steuerungsinstrument voraus-schauender Politik“, sagte Jochem weiter, das nicht ohne Not aufgegeben werden sollte.
Unter Druck stehen auch die deutschen Planer, die mit der HOAI arbeiten müssen. Der AHO-Bürokostenvergleich 2005 belegt mit eindeutigen Zahlen in seiner Kernaussage, dass sich die Schere zwischen Kosten und Ertrag immer weiter öffnet. Erstmalig wurden mit Hilfe von ausgewerteten Projektbogen Abweichungen zwischen den Honorarsätzen ausgewählter Honorartafeln und den tatsächlichen Ergebnissen offen gelegt. Es steht zu befürchten, in den nächsten Jahren einen wirtschaftlichen Kahlschlag unter den kleineren und mittleren Büros mit ansehen zu müssen. Das mit der Durchführung des AHO-Bürokostenvergleichs beauftragte unabhängige Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg kommt zu dem klaren Ergebnis: Die Honorarsätze der HOAI müssen angehoben werden.
Ernst Ebert, Vorsitzender des AHO, bekräftigte die Notwendigkeit der Sicherung des wirt-schaftlichen Überlebens durch auskömmliche Honorarstrukturen und einer novellierten HOAI, die in der EU bestehen kann, um weiter den Verbraucher- und Investorenschutz, die Baukultur in Deutschland und die Transparenz des Baugeschehens sicherzustellen.“
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