Stundensatzrechner für Bauingenieure

Auf der AHO-Herbsttagung in Berlin wurde der AHO-Stundensatzrechner vorgestellt.

 

Berlin/München   -  01.12.2009

Die bislang ohnehin als unauskömmlich angesehenen Stundensätze des § 6 HOAI 1996 wurden ersatzlos gestrichen, um den Parteien eine größere Vertragsfreiheit einzuräumen. Regelungen zur Höhe von Stundensätzen sind damit in der HOAI 2009 nicht mehr gegeben, so dass die Vertragsparteien gefordert sind, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Bei der Vereinbarung von Stundensätzen ist zu beachten, dass in diesen sämtliche Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit zu erwirtschaften sind. Der AHO zeigt Ihnen drei Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen als Arbeitshilfe auf. Der erste Weg basiert auf der Ermittlung gemäß AHO-Bürokostenvergleich, der zweite Weg basiert auf dem Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure und der dritte Weg zeigt die komplexe Ermittlung von bürospezifischen Mitarbeiterverrechnungssätzen auf. Die Arbeitshilfen wurden nach bestem Wissen erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr, insbesondere für die juristische Durchsetzbarkeit der ermittelten Ergebnisse geben können. Anregungen und Erfahrungen im praktischen Umgang mit den Arbeitshilfen werden wir gerne aufnehmen und berücksichtigen.

Die Ableitung der Personenstunden- und Personalmonatsverrechnungssätzen für Mitarbeiter in Planungsbüros ist im Heft Nr. 21 der AHO-Schriftenreihe "Interdisziplinäre Leistungen zur Wertoptimierung von Bestandsimmobilien" im Bild 31 aufgezeigt. Dabei wird neben den unmittelbaren Personalkosten des Mitarbeiters dessen Deckungsbeitrag für die Personalkosten der Geschäftsführung und das Sekretariat sowie Sachkosten des Bürobetriebs am Beispiel eines Ingenieurbüros dargestellt. Dieser Ansatz geht von unmittelbaren Personalkosten eines Mitarbeiters pro Jahr aus.

Stundensatzrechner

(Quelle: AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.)

 

 

[ zurück ]

 

Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

► Aktuelles ► Kurznachrichten
Planer- und Ingenieursuche
Partner Mittelstandspakt Bayern

Partner Klima-Allianz Bayern