PrüfVBau geändert: Zweitniederlassungen zulässig

Seit Kurzem können Prüfingenieure und Prüfsachverständige Zweitniederlassungen gründen.

 

München   -  15.12.2009

Mit Wirkung zum 1. November 2009 wurde die Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) geändert: Ab sofort können Prüfingenieure und Prüfsachverständige Zweitniederlassungen gründen. Anlass für die Änderung war die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG (DLRL), die die Zulassung von Zweitniederlassungen fordert.
Die Kammer bewertet die Änderung kritisch: „Praktisch verabschiedet sich die PrüfVBau dadurch von der persönlichen Befassung”, so Präsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter in einem Schreiben an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Nun bedarf es nach Angaben von Schroeter effektiver Sicherungsmaßnahmen, um zu gewährleisten, dass Prüfingenieure und -sachverständige tatsächlich nur in dem Maße Prüfaufträge annehmen, wie sie deren Erfüllung persönlich leisten oder überwachen können.

Umsatz pro Prüfingenieur

Die Kammer schlägt vor, zur Überprüfung den jährlichen Umsatz pro Prüfingenieur in den Mittelpunkt zu rücken. Dessen Kontrolle sei nur sinnvoll, wenn er nicht pro Niederlassung, sondern bezogen auf den Gesamtumsatz  betrachtet wird.          

 

 

[ zurück ]

 

Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

► Aktuelles ► Kurznachrichten
Planer- und Ingenieursuche
Partner Mittelstandspakt Bayern

Partner Klima-Allianz Bayern