Bundesregierung steht klar hinter der HOAI

Mit einem deutlichen Bekenntnis zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eröffnete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Hans-Joachim Otto MdB die traditionelle AHO-Herbsttagung im Ludwig Erhard Haus Berlin.

 

Berlin/München   -  29.11.2010

Darüber hinaus versicherte er die konstruktive Zusammenarbeit des BMWi mit dem AHO bei der weiteren Novellierung der HOAI. Otto unterstrich das gemeinsame Ziel einer modernen und praxisorientierten HOAI. Er kündigte zudem eine überzeugende Reform bis zum Jahr 2013 an.

Der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert bekräftigte, dass die Einhaltung des eng
gesteckten Zeitplanes von entscheidender Bedeutung für die weitere Novellierung der HOAI
in dieser Legislaturperiode ist. „Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan für ein ehrgeiziges
Projekt“ betonte auch der Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten
im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Ministerialdirektor
Günther Hoffmann und zeigte sich optimistisch, dass dieses Ziel unter der engagierten
Mitwirkung aller Beteiligter umgesetzt werden kann.

Die baufachliche Aktualisierung und Modernisierung der Leistungsbilder der HOAI soll unter enger Einbeziehung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure bereits im zweiten Quartal 2011 abgeschlossen sein. Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur und zur erforderlichen Anpassung der Honorartafeln beauftragen.

Im Fokus der Diskussion stand die noch immer offene politische Grundsatzfrage über die Wiederaufnahme der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische
Leistungen (ehemals Teile VI, X-XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. Der AHO-Vorstandsvorsitzende forderte nachdrücklich eine schnellstmögliche Entscheidung der zuständigen Ministerien BMWi und BMVBS in dieser zentralen Frage.

Ebert stützt seine Forderung auf die von Prof. Christoph Motzko (TU Darmstadt) und Prof. Bernd Kochendörfer (TU Berlin) präsentierte wissenschaftliche Expertise. Diese kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die sogenannten „Beratungsleistungen“ - derzeit in der unverbindlichen Anlage 1 HOAI - originäre Planungsleistungen und damit untrennbare Teile eines interdisziplinären Gesamtplanungsprozesses sind. Auch aus der Sicht des BMVBS handelt es sich um Planungsleistungen.

Die Teilnehmer der hochkarätig besetzten Diskussionsrunde „Praxisbilanz nach einem Jahr HOAI 2009“ waren sich einig, dass besonders im Bereich Planen im Bestand dringender Nachbesserungsbedarf besteht, da andernfalls massive Honorarverluste drohen. Dringenden Handlungsbedarf hat auch der AHO-Bürokostenvergleich 2009 eindrucksvoll aufgezeigt. Die Ergebnisse sind schlechter als im Jahr 2008 auch wenn der Einbruch angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht so stark war wie befürchtet.

Dennoch öffnet sich die Schere zwischen Kosten und Ertrag immer weiter, die Umsatzrendite der Büros sank im Durchschnitt von 5,8 Prozent im Jahr 2008 auf nur noch 3,4 Prozent. Etwa 40 Prozent der Büros, darunter vorwiegend kleinere, schreiben rote Zahlen. Angesichts dieser Ergebnisse bekräftigte Ebert die Notwendigkeit zur Entwicklung zukunftsweisender Honorarstrukturen und einer deutlichen Anhebung der Tafelwerte im Zuge der weiteren HOAI-Novellierung.

Quelle: AHO

 

 

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