HOAI: Kritik an Zwischenbericht

Für Unverständnis und Kritik hat ein Zwischenbericht der Bundesregierung zur Novellierung der HOAI gesorgt.

 

Berlin/München   -  04.04.2011

In der Bundesdrucksache 137/11 wird zwar über den erfreulich positiven Stand der Arbeiten berichtet. Allerdings fehlt darin jede Aussage zur Wiederaufnahme der Teile X bis XIII. Laut Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter wurde diese wichtige Kernforderung nicht erwähnt: „Wenn ein Teil der für ein Projekt notwendigen Ingenieurleistungen aus dem verpflichtenden Teil der HOAI ausgenommen bleibt, macht es die HOAI auch in anderen Bereichen unwirksam”, kritisierte Schroeter. Das treffe vor allem bei einer Beauftragung als Generalplaner zu.

Es sei kaum vorstellbar, dass dieser für die Ingenieure wichtige Punkt bei der Abfassung der Sellungnahme übersehen wurde. In einem Schreiben bat Schroeter deshalb den bayerischen Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) der Forderung des Bundesrats, der auch das Land Bayern zugestimmt hat, Geltung zu verschaffen. Ein Abdruck des Briefs ging ebenfalls an den bayerischen Staatsminister Joachim Herrmann (CSU), der als Innenminister ebenfalls von der Materie betroffen ist.

Kampf für HOAI

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau setzt sich zusammen mit dem AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) seit Jahren für den Erhalt und Anpassung der HOAI ein.

 

 

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