Wiederaufnahme von Planungsleistungen in HOAI empfohlen
Berlin/München - 16.06.2011
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung setzt sich für die Wiederaufnahme der mit der HOAI-Novelle 2009 gestrichenen Planungsleistungen in die HOAI ein. Der AHO hat bei der Technischen Universität Darmstadt das Gutachten "Expertenbefragung zu den Auswirkungen der Einordnung der Leistungen Umweltverträglichkeitsstudie, der Thermischen Bauphysik, des Schallschutzes und der Raumakustik, der Bodenmechanik, des Erd- und Grundbaus sowie der Vermessungstechnischen Leistungen als Beratungsleistungen in Folge der 6. HOAI-Novellierung" in Auftrag gegeben.
Das AHO-Gutachten wurde in der Sitzung der Koordinierungsgruppe im BMVBS am 07. Juni 2011 im Beisein des Gutachters Herrn Professor Christoph Motzko (TU Darmstadt) der Koordinierungsgruppe im BMVBS vorgestellt. Die Koordinierungsgruppe hatte in einem früheren Beschluss bereits einstimmig festgestellt, dass es sich bei den genannten Leistungen um geistig-schöpferische planerische Leistungen handelt, die regelmäßig iterativ im Zusammenhang mit anderen Planungen zu erbringen sind. Auch das weitere AHO-Gutachten zu den Praxisauswirkungen wurde positiv aufgenommen, und es wurde mehrheitlich die baufachliche Empfehlung ausgesprochen, die Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2009 wieder in den verbindlichen Teil des Verordnungstextes der HOAI aufzunehmen.
Nach diesem positiven Zwischenschritt muss nunmehr gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium Überzeugungsarbeit zur Rückführung der genannten Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI geleistet werden. Demgemäß hat der AHO das Gutachten sowohl an Herrn Bundesminister Dr. Ramsauer als auch an den neuen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Herrn Dr. Philipp Rösler übersendet und gleichzeitig angeboten, dem Minister die Ergebnisse durch die Gutachter persönlich vorzustellen. Von Seiten der Fachebene des BMWi wurde dem AHO bereits zugesichert, dass auch die Leistungen der Anlage 1 HOAI 2009 in das anstehende BMWi-Gutachten zur Honorarstruktur der HOAI in vollem Umfang einbezogen werden. Zugleich wurde durch das BMWi auch in diesem Punkt eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Berufsstand der Ingenieure und Architekten angekündigt.
Quelle: AHO/VBI
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