Ergebnisse sollen bis Ende September 2012 vorliegen
Berlin - 04.05.2012
Anlässlich der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. am 3. Mai 2012 hat der AHO die Beauftragung eines Gutachtens zur Entwicklung der Planungsprozesse 1992 bis 2012 an die TU Darmstadt und TU Berlin bekannt gegeben. „Mit dem Gutachten sollen die rasanten Veränderungen im Planungsgeschehen der letzten beiden Jahrzehnte qualitativ verdeutlicht werden“, erläutert der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert das Vorhaben, das von der Bundesingenieurkammer unterstützt wird.
Seit 1991 wurden die generellen Veränderungen des Planungsablaufes im Hinblick auf Komplexität, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, normative und rechtliche Rahmenbedingungen etc. nicht mehr wissenschaftlich untersucht und sind auch nicht Gegenstand des vor wenigen Tagen vergebenen Forschungsauftrages zur Untersuchung der Honorarstruktur im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Das Gutachten soll bis spätestens zum 30. September 2012 vorliegen, damit die Ergebnisse in die laufende Honoraruntersuchung im BMWi eingebracht werden können. Ziel ist der Abschluss der HOAI-Novellierung in dieser Legislaturperiode bis 2013.
Der AHO-Vorsitzende fordert erneut nachdrücklich die Rückführung der Planungsleistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leis- tungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. Viele der betroffenen Ingenieure sind seit der Freigabe dieser Leistungen angesichts des nicht mehr kostendeckenden, teilweise sogar ruinösen Preiswettbewerbs in erhebliche Bedräng- nis geraten, betont Ebert. Auch für Auftraggeber hat die Freigabe der so genannten Bera- tungsleistungen erheblichen Mehraufwand erzeugt, wie der AHO dies durch zwei Gutachten der TU Darmstadt und TU Berlin entsprechend dem Prüfungsauftrag des Bundesrates nachgewiesen hat. Nun liegen alle fachlichen Argumente auf dem Tisch und erfordern eine eindeutige und kurzfristige Entscheidung der Politik für die Rückführung dieser Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI, unterstreicht der AHO-Vorsitzende die Forderung des AHO mit großem Nachdruck.
In seinem Gastvortrag hat der Leiter der Unterarbeitsgruppe Architekten– und Ingenieurvertragsrecht im Bundesministerium der Justiz, Dr. Gerhard Schomburg, einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Beratungen zur Schaffung spezieller Regelungen des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im BGB gegeben. In der Arbeitsgruppe wird insbesondere an Lösungen des für den Berufsstand der Ingenieure und Architekten drängenden Problems der gesamtschuldnerischen Haftung gearbeitet. Eine Objektversicherungslösung, zu der alle am Bau Beteiligten ihren Anteil leisten, würde einen fairen Interessenausgleich ermöglichen und die für Planer uferlos weite und unkalkulierbare gesamtschuldnerische Haftung deutlich entschärfen, begründet Ernst Ebert den Vorschlag des AHO, der aktuell intensiv diskutiert wird.
Ein Grund zum Feiern war das 25-jährige Bestehen der AHO-Schriftenreihe, in der mit der aktuellen Veröffentlichung des Heftes „Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik“ bislang 28 Hefte erschienen sind. Die Ergebnisse der Beratungen in den Fachkommissionen und Arbeitskreisen des AHO werden in der Schriftenreihe des AHO als Praxishilfe für Auftragnehmer und Auftraggeber veröffentlicht.
Ein sehr erfreuliches Resultat der diesjährigen AHO-Mitgliederversammlung ist der Wiedereintritt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in den AHO. Damit sind wieder alle Ingenieurkammern im AHO vereint und stärken dessen Kompetenz auf bundespolitischer Ebene zur Wahrung der Honorar- und Wettbewerbsinteressen der Ingenieure und Architekten. Mittlerweile sind im AHO 43 Ingenieur- und Architektenorganisationen zusammengeschlossen.
Quelle: AHO
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de