Rückführung der aktuell ausgegliederten Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI in greifbarer Nähe
Kiel/München - 13.12.2012
Bei der Wirtschaftsministerkonferenz am 03./04. Dezember 2012 in Kiel wurde zur Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein für den Berufsstand sehr positiver Beschluss gefasst. Nachdem bereits die Bauministerkonferenz ein eindeutiges Votum zur Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode bis 2013 und zur Rückführung der als so genannte Beratungsleistungen aus dem verbindlichen Preisrecht ausgegliederten Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI gefasst hat, haben nun auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer einen einstimmigen Beschluss abgegeben und erwarten, dass nicht allein die Leistungsbilder der HOAI modernisiert und bestmöglich vereinheitlicht sowie die Honorarstruktur aktualisiert werden, sondern auch die mit der 6. Novelle als Beratungsleistungen aus dem verbindlichen Preisrecht ausgegliederten ingenieurtechnischen Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI als Planungsleistungen zurückgeführt werden.
Der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil sich bereits vor dem Beschluss mit einem persönlichen Brief insbesondere für die Rückführung der Leistungsbilder der Anlage 1 in den verbindlichen Teil eingesetzt hat. Dafür ist ihm die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sehr dankbar.
Der Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz ist indes deutlich kräftiger ausgefallen als der Entschluss der Bauministerkonferenz: Die Wirtschaftsminister "erwarten" die Rückführung der derzeit noch ausgegliederten Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI.
► Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 03./04.12.2012
Quelle: AHO
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de