Rückführung der Anlage 1 HOAI 2009 in den verbindlichen Teil
München - 26.02.2013
Seit Kurzem liegt das BMWi-Honorargutachten vor. Mit der Veröffentlichung des Forschungsvorhabens konnte ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung HOAI 2013 gemacht werden. In dem Gutachten wurden die Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2009 (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen) gleichberechtigt mituntersucht und entsprechend bepreist, nachdem die Leistungsbilder bereits im BMVBS-Abschlussbericht aktualisiert
worden sind.
Die Frage der Rückführung dieser Leistungen in den verbindlichen Teil war nicht Gegenstand des Forschungsauftrages, sondern wird von den Verantwortlichen im BMWi als politische Grundsatzfrage entschieden. Bundesminister Dr. Rösler hat dem AHO in dem Gespräch am 22.08.2012 zugesichert, dass eine Entscheidung über die Rückführung im Gesamtkontext der HOAI-Novelle Anfang 2013 unter enger Einbindung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure erfolgen wird. Der AHO hat sich mit Schreiben vom 13.02.2013 gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer erneut an Herrn Dr. Rösler gewendet und auf eine kurzfristige Entscheidung zur Rückführung dieser Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI gedrängt, da insbesondere durch die vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten der Technischen Universitäten Berlin und Darmstadt, durch den BMVBS-Abschlussbericht und die BMWi-Honoraruntersuchung aber auch durch die einstimmigen Beschlüsse der Bauministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz alle Voraussetzungen für die Rückführung gegeben sind. Im Folgenden werden die politischen Gespräche intensiviert.
Quelle: AHO
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