Bayerische Ingenieurekammer-Bau kritisiert unzureichende Honorierung wichtiger Ingenieurleistungen
München/Berlin - 10.06.2013
Der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) unverändert zugestimmt. Die überarbeitete Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird nun im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann am darauf folgenden Tag in Kraft.
Anders als im Jahr 2009 vom Bundesrat und noch 2012 von den Konferenzen der Bauminister und der Wirtschaftsminister der Bundesländer gefordert, erfolgt mit der aktuellen HOAI-Novelle somit keine Rückführung der Teile X bis XIII der HOAI-Fassung von 1996 (Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen) in den verbindlich geregelten Teil. Diese Planungsleistungen werden seit der Novellierung 2009 unverbindlich in der Anlage 1 der Honorarordnung als angebliche „Beratungsleistungen“ geführt.
Der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, kritisiert in aller Schärfe, dass der mehrfach begründeten Forderung der Bundesländer nach Rückführung dieser Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI 2013 durch die Bundesregierung nicht entsprochen wurde:
„Damit wurde jetzt ohne fachliche Begründung und trotz mehrerer Gutachten, die die Rückführung dieser originären Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI begründet haben, weiter festgeschrieben, dass die Honorierung dieser wichtigen Ingenieurleistungen weiterhin nicht verbindlich geregelt ist. Und dies, obwohl es sich dabei um unverzichtbare Bestandteile des Planungsprozesses handelt – nämlich um erforderliche Leistungen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen an die Planung, Genehmigung, Planfeststellung und Ausführung baulicher Anlagen.“ Dies gelte im Besonderen auch für die verbindliche Wiedereinführung der Grundleistungen und Honorarregelungen für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauten und Verkehrsanlagen.
Generell ist festzustellen, dass mit der neuen HOAI 2013 nicht nur die Tafelwerte als Grundlage für die Honorarberechnung erhöht werden, gleichzeitig aber auch die Leistungsbilder modernisiert wurden. Durch eine erhebliche Verzögerung in der Bearbeitung, die vom Bundeswirtschaftsministerium zu vertreten ist, sind zahlreiche offensichtliche Fehler im Verordnungstext, die in letzter Minute teilweise korrigiert wurden. So kommt es in manchen Fachbereichen zu einer krassen Verminderung der Honorare.
Um solche schwerwiegenden Fehler in den Honorartabellen zu korrigieren und vor allem um alle Planungsleistungen in den verbindlichen Teil zu überführen, ist eine erneute Novellierung in der kommenden Legislaturperiode dringend erforderlich. Nach der großen Unterstützung unserer Anliegen durch die bayerischen Ministerien hoffen wir, dass diese Unterstützung uns auch in Zukunft zuteilwerden wird.
Der Bundesrat hat der HOAI 2013 zwar ohne Änderungswünsche zugestimmt (um das Inkrafttreten nicht in Gänze zu verhindern), jedoch in einer Entschließung mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung wesentlichen Teilen seines Beschlusses vom 12. Juni 2009 nicht gefolgt ist.
Die Bundesrats-Entschließung enthält folgende sieben Punkte:
Da keine Änderungswünsche am Verordnungstext (Bundesratsdrucksache 334/13) vorgetragen worden sind, gibt der dem Bundesrat zugesandte Entwurf der HOAI 2013 nun bereits den endgültigen Stand wieder (Bundesratsdrucksache 334/13 (Beschluss)), wobei eine von der Bundesregierung nachgeschobene Berichtigung zur Bundesratsdrucksache 334/13 zu beachten ist.
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