Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach der HOAI

Die Kammer weist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes hin.

 

München   -  28.11.2014

Wie sind Abschlagszahlungen, die Ingenieure nach § 8 Abs. 2 HOAI erhalten haben, steuerrechtlich zu behandeln und zu bilanzieren? Der Bundesfinanzhof hat dazu ein Urteil gefällt (Urteil vom 14.5.2014, VIII R 25/11). So ergibt sich aus den Leitsätzen folgendes:
1. Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist.
2. Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren.

Den ausführlichen Tatbestand und die Gründe für die Entscheidung der Richter des Bundesfinanzhofes finden Sie unter diesem Link.

(Quelle: Bundesfinanzhof)

 

 

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