Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., kurz AHO, informiert über Neues aus der AHO-Schriftenreihe.
Berlin - 03.12.2014
Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. hat folgende Neuerscheinungen bzw. Neuauflagen in der AHO-Schriftenreihe veröffentlicht:
Heft 1: HOAI – Planen und Bauen im Bestand (1. Auflage, Stand: Oktober 2014 )
Nachdem sich die alleinige Zuschlagsregelung des § 35 HOAI 2009 nicht bewährt hat, ist der Verordnungsgeber in der HOAI 2013 wieder zu dem zweigliedrigen System der Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz einerseits und des Umbau- bzw. Modernisierungszuschlages auf das Honorar andererseits zurückgekehrt.
Das neue Heft 1 der AHO-Schriftenreihe gibt eine praxisgerechte Hilfestellung bei der Bestimmung der beim Planen im Bestand maßgeblichen Honorarparameter der HOAI:
Die Bestimmung des Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz erfolgt differenziert für die Objektplanungen Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie für die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung und wird jeweils mit Praxisbeispielen nachvollziehbar erläutert. In einem weiteren Teil werden die Kriterien zur Bestimmung der Höhe des Umbau- bzw. Modernisierungszuschlages für die genannten Leistungsbilder spezifisch dargestellt. Neben der differenzierten Begründung für die jeweiligen Leistungsbilder wurde besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung von den Kriterien, die über die Honorarzone bzw. den Honorarsatz entscheiden, gelegt. Damit bietet dieses Heft den Vertragsparteien ein fundiertes Werkzeug zur Bestimmung des Honorars.
Heft 2: Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (1. Auflage, Stand: Oktober 2014)
Die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung waren bis zur HOAI 1996/2002 als verbindliche Leistungen geregelt. In der HOAI 2009 wurden diese Leistungen als Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke mit einer Vergütungsempfehlung aufgeführt. In der HOAI 2013 sind die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nur noch als Besondere Leistungen der Bauoberleitung (gemäß Anlage 12 – Ingenieurbauwerke bzw. Anlage 13 – Verkehrsanlagen) genannt, eine Vergütungsempfehlung ist nicht mehr enthalten.
Da die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung zur Sicherstellung der Qualität der Bauausführung unabdingbar sind und einer angemessenen Honorierung bedürfen, hat die AHO-Fachkommission Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit der AHO-Fachkommission Verkehrsanlagen ein Leistungsbild für Regelleistungen und Zusätzliche Leistungen erarbeitet und auf der Grundlage des BMVBS-Abschlussberichts zur Evaluierung der Leistungsbilder der HOAI (Lechner-Gutachten) eine praxisgerechte Honorierungsempfehlung erstellt.
Heft 12: HOAI – Arbeitshilfen zur Vereinbarung von Ingenieurverträgen für die Bearbeitung von Generalentwässerungsplänen (2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stand: Oktober 2014)
Das bereits im Jahr 2000 veröffentlichte Heft hat Eingang in die Vereinbarung von Leistungen für einen Generalentwässerungsplan und deren Vergütung gefunden. Vielfältige Änderungen von Normen und Regelwerken haben eine Überarbeitung erforderlich gemacht. Mit der 7. Novelle zur HOAI hat der Verordnungsgeber nun auch das Klären der Aufgabenstellung zur Objektplanung auf der Grundlagen der Bedarfsplanung des Auftraggebers als Vergütungsstandbestand einer Grundleistung der Leistungsphase 1 HOAI – Grundlagenermittlung – mit aufgenommen.
Damit ist nun eindeutig bestimmt, dass die Vergütung von Leistungen zum GEP nicht im Honorar der Tafelwerte zur Vergütung der Objektplanung enthalten ist. Eine Arbeitshilfe für gekoppelte Modelle zur iterativen Überprüfung zwischen Kanalnetz und Oberfläche wird Gegenstand einer weiteren Ausarbeitung werden.
Heft 18: Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“ (2., vollständig überarbeitete Auflage, Stand: Oktober 2014)
Als Baufeldfreimachung wird das Schaffen von baureifen Flächen für Baufelder und Erschließungsmaßnahmen oder sonstigen urbanen Maßnahmen auf einem vorher bebauten Gelände bezeichnet. Die zu bearbeitende Fläche kann aus mehreren bebauten Grundstücken bestehen, die in räumlicher Nähe liegen, aber nicht notwendigerweise aneinander grenzen müssen.
Zielsetzung der Baufeldfreimachung ist die Beseitigung von Bauwerken, Verkehrs- und Leitungsanlagen sowie von schadstoffhaltigem Boden, um ein für eine Anschlussnutzung unbelastetes und hindernisfreies Baufeld zu erhalten. Die Revitalisierung von alten Gewerbe- und Industriestandorten spielt in der heutigen Zeit zunehmend eine Rolle, da der Flächenverbrauch reduziert wird und Innenstadtgrundstücke an Attraktivität gewinnen. Allerdings stellt die aus der Vornutzung resultierende Belastung von Grundstücken häufig ein starkes Investitionshemmnis dar.
Da die in §33 (3)HOAI beschriebenen Leistungen nicht geeignet waren, die auftraggeber- und auftragnehmerseitigen Anforderungen an ein spezifiziertes Leistungsbild zu erfüllen, hat die Fachkommission „Baufeldfreimachung/Altlasten“ erstmals 2004 ein Leistungsbild entworfen und in der Folgezeit weiterentwickelt. Die vorliegende zweite, vollständig überarbeitete Auflage bezieht sich auf die HOAI 2013 und umfasst ein tabellarisches, in sich geschlossenes Leistungsbild für Planungsleistungen mit den Leistungsstufen
Alle Leistungsstufen werden ausführlich kommentiert. Daraus abgeleitet wird die Honorierung nach der HOAI und nach Zeitaufwand an Hand von Beispielen erläutert.
Die genannten Hefte sind in der Schriftenreihe des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. als unverbindliche Honorierungsempfehlung im Bundesanzeiger Verlag erschienen. Sie können beim AHO e.V. online über das Bestellformular auf der AHO-Homepage unter www.aho.de/schriftenreihe oder per Fax unter 030/310191711 bezogen werden. Die Preise und Versandkosten sind online ausgewiesen.
(Quelle: AHO e.V.)
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