Schreiben der Kammern und Verbände
Berlin - 31.03.2015
Wie bereits berichtet, ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden, wonach bloße Abschlagsforderungen gemäß HOAI bei langfristig erbrachten Werkleistungen gewinnwirksam zu bilanzieren sind. D.h. eine Steuerschuld entsteht bereits vor der eigentlichen Abnahme und damit vor dem Stellen der Schlussrechnung. Dies kann zwangsläufig erhebliche Liquiditätsprobleme bei Planungsbüros nach sich zu ziehen. Die Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten weisen das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr in einem Schreiben auf diesen Sachverhalt hin und fordern von der Anwendung des BFH-Urteils bis auf Weiteres abzusehen.
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