Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen nach HOAI

Schreiben der Kammern und Verbände

 

Berlin   -  31.03.2015

Wie bereits berichtet, ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden, wonach bloße Abschlagsforderungen gemäß HOAI bei langfristig erbrachten Werkleistungen gewinnwirksam zu bilanzieren sind. D.h. eine Steuerschuld entsteht bereits vor der eigentlichen Abnahme und damit vor dem Stellen der Schlussrechnung. Dies kann zwangsläufig erhebliche Liquiditätsprobleme bei Planungsbüros nach sich zu ziehen. Die Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten weisen das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr in einem Schreiben auf diesen Sachverhalt hin und fordern von der Anwendung des BFH-Urteils bis auf Weiteres abzusehen.

Das Schreiben sowie die Begründung der Verbände finden Sie unter dem folgenden Link.
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