Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau
München - 10.06.2015
Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz.
Hier der Link zu den aktuellen Stundensätzen nach PrüfVBau
► https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/bekanntgabe-stundensatz.pdf
Nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau wird bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand für jede Arbeitsstunde ein Betrag von 1,847 v. H. des Monatsgrundgehalts eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
Gemäß dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 vom 19.05.2015 erfolgt eine lineare Anpassung der Bezüge um 2,10 v.H. rückwirkend ab 1. März 2015. Der entsprechende Gesetzentwurf ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet.
Ab dem 1. März 2015 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 5.953,23 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für ab dem 1. März 2015 erteilte Prüfauftrage ein Stundensatz von 110 € (5.953,23 € x 1,847 v. H. = 109,96 €, aufgerundet 110 €).
Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 sieht zum 1. März 2016 eine weitere lineare Erhöhung der Bezüge um 2,30 v.H. vor.
Ab dem 1. März 2016 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 6.090,15 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für Prüfaufträge, die ab dem 1. März 2016 erteilt werden, ein Stundensatz von 113 € (6.090,15 € x 1,847 v. H. = 112,49 €, aufgerundet 113 €).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die errechneten Stundesätze bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
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