EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
Brüssel - 18.06.2015
Die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) verstößt aus Sicht der EU-Kommission gegen geltendes europäisches Recht. Am 18. Juni wurde bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern einleitet.
Laut Kommission beinhalten die nationalen Vorschriften dieser Länder unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Gegenüber der Bundesrepublik werden die in der HOAI festgesetzten verbindlichen Mindestpreise für Ingenieure und Architekten moniert. Diese Mindestpreisbindung sei, so die Kommission, nicht mit den Bestimmungen in Artikel 15 Dienstleistungsrichtlinie vereinbar, da diese die Verbraucher hinderten, die selben Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen zu können.
Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wird sich gemeinsam mit den Organisationen und Verbänden der planenden und bauenden Berufe konsequent weiter für die Beibehaltung der verbindlichen Mindestsätze einsetzen. Bei einer Koordinierungssitzung von BIngK, AHO, VBI und BAK wird nun die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
►Offizielle Pressemitteilung der EU (PDF)
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