HOAI - Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Gemeinsame Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO

 

Berlin   -  02.09.2015

Die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer und der AHO haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem von der EU eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren bzgl. der HOAI abgegeben. Die Unterzeichner zeigen hierin die Notwendigkeit von Mindesthonorarsätzen im Sinne der Qualitätserhaltung des und Verbraucherschutzes auf und weisen zudem auf die europarechtliche Anpassung der HOAI mit der Novelle aus dem Jahr 2009 hin.

Ebenfalls eine Stellungnahme hat der Bundesverband der Freien Berufe abgegeben und legt dar, dass das Prinzip "Wachstum durch Deregulierung" zwar für Güter und Dienstleistungen gelten mag. Für den Sektor der Freien Berufe hat sich jedoch die Prämisse "Wachstum durch Qualität" seit Jahrzehnten erfolgreich bewährt.

Beide Stellungnahmen dienen der Vorbereitung der Anhörung zum Vertragsverletzungsverfahren im Bundeswirtschaftsministerium am 19. August.

Hintergrund
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie gegen sechs Mitgliedsstaaten – unter ihnen Deutschland – Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Die nationalen Vorschriften dieser Länder würden demnach unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalten. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider.

In Deutschland wird dadurch u.a. das Festhalten an der HOAI in Frage gestellt. Die Bundesregierung muss nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Federführend ist das Bundeswirtschaftsministerium. Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Bundesregierung, an der HOAI zum Wohle des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung festzuhalten. Sie wird im Verbund mit anderen Kammern und Organisationen der Freien Berufe versuchen, die Stellungnahme der Bundesregierung im Sinne des Berufsstandes der Ingenieure zu begleiten. Am 19. August 2015 wird es in diesem Zusammenhang eine Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium geben.

(Quellen: BIngK, BFB)

 

 

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