Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
Berlin - 16.09.2015
Am 18. Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der beiden Gebührenregelungen HOAI und StBVV eingeleitet. Das BMWi, zuständig für Dienstleistungen und die Freien Berufe, hat die Federführung für das Verfahren übernommen. Die Zuständigkeit für die HOAI liegt beim BMWi, die Zuständigkeit für die StBVV beim BMF.
Über die Fragen einer Kompatibilität von HOAI und STBVV zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Richtlinien fand bereits ein reger Austausch zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung in Form von Schriftverkehr und später im Rahmen eines EU-Pilot-Verfahrens statt. Die Bundesregierung hatte die beiden Gebührenordnungen hauptsächlich unter den Gesichtspunkten Verbraucherschutz, Sicherung eines auskömmlichen Einkommens der Berufsträger, insbesondere kleinerer Büros, sowie Qualitätssicherung verteidigt. Nach Auffassung der EU-Kommission führte dieses administrative Verfahren jedoch zu keiner zufriedenstellenden Lösung der angesprochenen Fragen, was sie zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens veranlasste. Nun muss die Bundesregierung erneut Stellung nehmen und ihre Argumentation schlüssig untersetzen.
Zur Vorbereitung der durch die Bundesregierung bis Mitte September 2015 zu fertigenden Stellungnahme fand am 19.08.2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Anhörung der betreffenden Berufsgruppen statt. Ingenieure und Architekten waren vertreten durch Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und den Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V (AHO). Auch zahlreiche Vertreter der Länderingenieur- und -architektenkammern waren vor Ort.
Bei der Anhörung haben rund 80 Teilnehmer der betroffenen Kammern und Verbände berufsgruppenspezifische Argumente für den Erhalt der Gebührenordnungen vorgetragen.
Zwischen den Teilnehmern der Anhörung bestand vollständige Übereinkunft, dass sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission sowohl rechtlich als auch politisch für den Erhalt der Gebührenordnungen und damit für den Erhalt der Freien Berufe, der Selbstverwaltung und des Kammersystems stark machen muss.
Die rege Teilnehmerdiskussion wurde durch einen Informationsaustausch mit BMWi, BMF und BMUB zum aktuellen Stand und weiteren Verfahrensverlauf abgerundet.
Seitens der Bundesregierung nahmen Dr. Sabine Hepperle (Abteilungsleiterin Mittelstandspolitik, BMWi), Dr. Kirstin Pukall (Leiterin des Dienstleistungsreferats, BMWi), Dr. Thomas Solbach (Referatsleiter Vergaberecht, BMWi), Karl-Heinz Collmeier (Bundesumweltministerium) sowie Dr. Nina Wunderlich (Leiterin des Referats für EU-Recht) teil.
Nach Begrüßung durch Frau Dr. Pukall und Frau Dr. Hepperle informierten die Referatsleiter über den aktuellen Verfahrensstand des Vertragsverletzungsverfahrens, erläuterten die konkreten Vorwürfe der Kommission und informierten über den weiteren Verfahrenslauf und dessen Risiken. Die Ministeriumsvertreter bekundeten ihre volle Überzeugung, die Gebührenordnungen gegenüber den europäischen Bestrebungen zu verteidigen.
Dr. Solbach ging zunächst auf das Warnschreiben der Europäischen Kommission ein. Es ginge vordergründig darum, dass die Mindestpreise der HOAI diskriminierend seien und dass sie die Niederlassung neuer Anbieter aus anderen EU-Staaten hemmen würden. Außerdem vertrete die EU die Auffassung, dass durch die HOAI auch die Erstniederlassung von Inländern behindert werde. Die Kommission bezweifelt den Zusammenhang zwischen der Höhe der Gebühren und der Qualität der erbrachten Leistungen.
Frau Dr. Wunderlich stellte abschließend die Rechtsfolgen für Deutschland dar: Sollte es zu einem Verfahren vor dem EuGH kommen und die Rechtswidrigkeit der bestehenden Honorarordnung festgestellt werden, müsse die Bundesrepublik überlegen, was zu tun sei, um die Konformität zwischen nationalem und europäischem Recht wiederherzustellen. Die Mindestpreisregelung der HOAI dürfe dann nicht mehr angewendet werden.
Nach einigen erläuternden Worten der Bundeskammerpräsidenten und des Vorstandsvorsitzenden des AHO zu den jeweils schon schriftlich angegebenen Stellungnahmen, hatten alle Vertreter der Länderkammern und weiterer Verbände der Freien Berufe die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen. Die vielfältigen Argumente unterstrichen alle den Erhalt der HOAI für das Fortbestehen der funktionierenden kleinteiligen Struktur der Freien Berufe in Deutschland als entscheidenden Wirtschaftsfaktor.
Die Kammern bezweifeln einstimmig, dass die Abschaffung von Gebührenordnungen die Niederlassung ausländischer Ingenieure fördere. Beispielsweise gebe es in Österreich (inzwischen ohne Gebührenordnung) keine nennenswerte Ansiedlung ausländischer Ingenieure.
Die Kammervertreter kritisierten die EU-Kommission dahingehend, dass sie nicht nur rechtlich argumentiere, sondern auch politisch. Das Argument, in anderen Ländern funktioniere es auch ohne HOAI, könne nicht in die Waagschale gelegt werden, da das System des Planens und Bauens in anderen Ländern nicht so mittelständisch geprägt sei wie in Deutschland.Weiterhin bemängelten die Vertreter der Kammern, dass kein Fall bekannt sei, wo ein ausländischer Ingenieur versucht hätte, sich niederzulassen und aufgrund der HOAI davor zurückgeschreckt sei.
Die Kammern sind der Meinung dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure eine Niederlassung im Gegenteil eher erleichtern würde, da durch die klare Beschreibung von Aufgaben, den transparenten Strukturen und teilweise auskömmlichen Honorare EU-Ausländer eher motiviert würden, in Deutschland zu planen.
Alle bei der Anhörung anwesenden Kammern und Planerverbände sprachen gegenüber der Bundesregierung mit einer Stimme und lieferten ihr mit einer gut abgestimmten Argumentation umfangreiches Material, um das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission möglichst rasch zum Scheitern zu bringen. Im Mittelpunkt der Anhörung stand der von den Kammern und Verbänden dargelegte unmittelbare Zusammenhang des Nachweises von Planungs- und Bauqualität mit der Festschreibung von HOAI-Mindestsätzen, was anhand von Erfahrungswerten seitens der Versicherungswirtschaft bestätigt wurde. Zudem wurde durch internationale Belege bestätigt, dass Honorarordnungen mit verbindlichen Mindestsätzen keinerlei Hindernis für die Niederlassungsfreiheit darstellen.
Frau Dr. Pukall dankte abschließend für die Vielzahl der vorgebrachten Argumente und kündigte für Mitte September die Einarbeitung in die Stellungnahme der Bundesregierung an.
Quellen: BIngK, Länderkammer, AHO, BDB
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