Information der Obersten Baubehörde
München - 22.10.2014
Per Schreiben vom 22.04.2015 hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mitgeteilt, dass bei der Verhandlung über Stundensätze von folgenden Orientierungswerten ausgegangen werden könne:
Dabei sei zu beachten, dass diese Stundensätze nur der Orientierung dienen und Abweichungen möglich sind.
Quelle: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
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