Europäische Ingenieure für Erhalt der deutschen HOAI

Der European Council of Engineers Chambers (ECEC) wendet sich an EU-Kommissarin

 

München   -  25.11.2015

Der European Council of Engineers Chambers (ECEC) hat sich Anfang November in einem Brief an Frau Elzbieta Bienkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum sowie kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Kommission, gewandt und Stellung genommen zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der HOAI.

Nach Ansicht des ECEC riskiere man durch den Angriff auf die HOAI nicht nur den Verlust wirtschaftlicher Stärke, sondern auch die Entstehung unnötiger Kosten durch schwerwiegende Auswirkungen im Qualitäts- und Sicherheitsbereich.

Als unabhängige gesetzliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist die HOAI für viele europäische Mitgliedstaaten ein Vorbild der Best Practice. Befragungen des ECEC bei seinen Mitgliedsorganisationen haben ergeben, dass die HOAI für europäische Ingenieure zudem einen Anreiz zur Eröffnung einer Niederlassung in Deutschland dar stellt. Dies gilt insbesondere für Ingenieure aus Ländern, in denen niedrigste Preisniveaus herrschen.

Für den ECEC ist deshalb nicht einsichtig, wie die Europäische Kommission ihr Argument verifizieren möchte, dass feste Mindest- und Höchstsätze für bestimmte Ingenieurleistungen im Hinblick auf die Eröffnung einer Niederlassung in Deutschland eine abschreckende Wirkung auf Ingenieure aus anderen europäischen Ländern haben sollen.

Überdies ist unbestritten, dass Dumpingpreise im Bereich der Planungsdienste eine ernsthafte Gefahr für die Qualität darstellen. Die Vorteile des wirtschaftlich günstigsten Angebots gegenüber dem alleinigen Vergabekriterium des günstigsten Preises wurden ja gerade deshalb auch als ein Grundsatz der neuen Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe anerkannt.

Der ECEC vertritt die Auffassung, dass die HOAI kein Hindernis für die grenzüberschreitende Niederlassung in Deutschland darstellt. Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, hat die Abschaffung verbindlicher Gebührenordnungen in der Vergangenheit zu keinem Anstieg der grenzüberschreitenden Niederlassungen geführt, sondern hatte ganz im Gegenteil negative Folgen.

Der ECEC hat die Europäische Kommission deshalb nachdrücklich gebeten, ihren deregulierenden Ansatz, insbesondere im Hinblick auf die deutsche HOAI, ernsthaft zu überdenken. Den Brief des Präsidenten des ECEC an EU-Kommissarin BIenkowska finden Sie nachfolgend im Wortlaut.

Brief des ECEC an EU-Kommissarin Bienkowska

 

 

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