Aktuelle Entwicklungen
München - 22.03.2016
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2014 zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen sorgte zuletzt für einige Unsicherheit bei vielen Ingenieurbüros.
Nun hat das Bundesfinanzministerium per Schreiben vom 15. März 2016 eine wichtige Änderung in dieser Angelegenheit beschlossen, die man salopp unter „Ende gut, alles gut“ verbuchen könnte.
„Altfälle“ nach HOAI 1995
Gemäß des aktuellen Schreibens sollen die neuen Grundsätze zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen auf Abschlagszahlungen nach § 8 (2) HOAI der alten Fassung (HOAI v. 21.09.1995) begrenzt sein.
In diesen Fällen kommt weiterhin die Übergangsregelung, d.h. Anwendung der neuen Grundsätze des BFH-Urteils erst ab dem Veranlagungszeitraum 2015 sowie Verteilung des Übergangsgewinns auf bis zu drei Jahre zum Tragen.
Gewinnrealisierung bei Abnahme
In allen anderen Fällen, insbesondere für Abschläge nach dem neuen § 15 (2) HOAI sowie allgemein für Werkleistungen / Abschläge nach § 632a BGB gelten damit weiterhin die bisherigen Grundsätze, sprich: Gewinnrealisierung erst bei Abnahme.
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► BMF-Schreiben vom 15.03.2016 (PDF)
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