AHO moniert Umsetzung der HOAI

Handbuch der Vergabe und Abwicklung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau

 

Berlin   -  28.10.2016

Anlässlich eines Gesprächstermins mit Herrn Staatssekretär Rainer Bomba am 27.07.2016 im Bundesministerium  für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr. Erich Rippert die Umsetzung der HOAI 2013 in das Handbuch der Vergabe und Abwicklung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB 2016) nochmals nachdrücklich kritisiert. Das HVA F-StB enthält zahlreiche Tatbestände, die aus der Sicht des AHO nicht im Einklang mit dem verbindlichen Preisrecht  der HOAI stehen und die sich in der Praxis für  Ingenieure deutlich honorarmindernd auswirken. 

Beispielhaft führte der AHO-Vorsitzende die Ausrüstung von Verkehrsanlagen mit Anlagen der Technischen Ausrüstung an. Vertreter  der Straßenbauverwaltungen der Länder vertreten die Auffassung, dass beispielsweise Lichtsignalanlagen, fern- meldetechnische Anlagen, Stromversorgungsleitungen, Straßenbeleuchtungs- und Verkehrsbeeinflussungsanlagen mit den Kosten der Objektplanung der Verkehrsanlagen abgegolten sein sollen, weil diese „Ausstattungen“ gemäß § 46 Abs. 1 HOAI darstellen.

Diese Auffassung ist nicht zutreffend, denn die Fachplanungen für diese Leistungen müssen entweder eine besonders zu vergütende Leistung darstellen oder nach den Regelungen der Technischen Ausrüstung (Teil IV Abschnitt 2 HOAI) abgerechnet wer- den. Nach Auffassung des AHO gehören alle Technischen Anlagen im Bereich der Straßenbauverwaltung zur Technischen Ausrüstung, soweit sie in der Objektliste der Technischen Ausrüstung enthalten sind und nicht zu den Ingenieurbauwerken/Verkehrsanlagen  zählen.

Das sind beispielsweise:

Es ist nicht hinnehmbar, dass im HVA F-StB willkürlich Anlagen der Technischen Ausrüstung nach HOAI als „Ausstattung“ bezeichnet und damit das verbindliche Preisrecht der HOAI umgangen wird, sofern nicht die HOAI selbst eine abweichende Regelung trifft. Trotz der nachdrücklichen Bitte wurden die umfassenden Stellungnahmen des AHO bereits aus dem Jahr 2014 auch in der aktuellen Fortschreibung des HVA F-StB 2016 in diesem Punkt bislang nicht berücksichtigt.

Staatssekretär Bomba signalisierte im Rahmen des fachlichen  Austausches, der sehr konstruktiv verlief, grundsätzliche Gesprächsbereitschaft auf Fachebene und regte an, dass sich die  Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Straßenbauverwaltungen im Rahmen eines ihrer  anstehenden Treffen nochmals eingehend mit der Thematik auseinandersetzt. Er bat um die Übermittlung einer aktualisierten  Stellungnahme des AHO, die am 6. September 2016 an das BMVI gesendet wurde. Am 15.12.2016 wird  eine gemeinsame Sitzung von Vertretern der AHO-Fachkommissionen und des Bund-Länder-Arbeitskreises zum Thema HVA F-StB stattfinden.

(Quelle: AHO)

 

 

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