Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau
München - 12.05.2017
Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz.
Nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau wird bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand für jede Arbeitsstunde ein Betrag von 1,847 v. H. des Monatsgrundgehalts eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
Höhe des Stundensatzes ab 1. Januar 2017
Gemäß dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 vom 25.04.2017 erfolgt eine lineare Anpassung der Bezüge um 2,00 v.H. rückwirkend ab 1. Januar 2017. Der entsprechende Gesetzentwurf ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet.
Ab dem 1. Januar 2017 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 6211,95 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für ab dem 1. Januar 2017 erteilte Prüfaufträge ein Stundensatz von 115 € (6211,95 € x 1,847 v. H. = 114,73 €, aufgerundet 115 €).
Höhe des Stundensatzes ab 1. Januar 2018
Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 sieht zum 1. Januar 2018 eine weitere lineare Erhöhung der Bezüge um 2,35 v.H. vor.
Ab dem 1. Januar 2018 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 6.357,93 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für Prüfaufträge, die ab dem 1. Januar 2018 erteilt werden, ein Stundensatz von 118 € (6.357,93 € x 1,847 v. H. = 117,43 €, aufgerundet 118 €).
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die errechneten Stundensätze bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(Quelle: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)
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