Bundesverkehrswegeplan

03.07.2003

München (03.07.03) Das Bundeskabinett wird heute den neuen Bundesverkehrswegeplan beschließen."Dieser enthält gegenüber dem vom Bund im März 2003 an die Länder übersandten Entwurf zusätzlich 27 bayerische Fernstraßenprojekte mit Gesamtkosten von über 500 Millionen Euro im Vordringlichen Bedarf des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Zudem ist für weitere 12 Projekte, die im Bedarfsplanentwurf in den Weiteren Bedarf eingestuft sind, Planungsrecht eingeräumt. Diese Vorhaben können damit planungsrechtlich vorangetrieben werden, ohne dass die Laufzeit des Vordringlichen Bedarfs bis 2015 abgewartet werden muss. Sobald das Planungsrecht vorliegt, kann mit dem Bundesverkehrsministerium erneut über eine Finanzierung verhandelt werden", teilte Innenminister Dr. Günther Beckstein gestern in München mit. Die Änderungen waren im Wesentlichen das Ergebnis eines gemeinsamen Gespräches zwischen Beckstein und Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe am 14. Juni 2003 in Berlin. Dabei hatte Beckstein betont, dass die Nachbesserungen bei weitem nicht ausreichend sind. Sehr überrascht zeigte sich Beckstein, dass der Bund die B 10, AD Neu-Ulm - Neu-Ulm/Finningerstraße ohne Abstimmung mit dem bayerischen Innenministerium in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen hat. In den bilateralen Gesprächen mit dem Bund war deutlich gemacht worden, dass aus bayerischer Sicht andere Projekte viel dringlicher wären.

 

 

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