19.08.2003
München - "In diesem Jahr sind für kommunale Straßenbauvorhaben in Bayern etwas über 170 Millionen Euro Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) eingeplant. Damit ermöglicht es Bayern vielen Kommunen, ihre Verkehrsinfrastruktur entscheidend zu verbessern. Bei der Förderung von Straßenbauvorhaben ist zwischenzeitlich die so genannte Festbetragsförderung die Regel. Damit wird der Verwaltungsaufwand gegenüber einer Anteilsfinanzierung deutlich reduziert und zum anderen den Kommunen der Anreiz zum sparsamen und wirtschaftlichen Bauen gegeben", informiert Innenminister Dr. Günther Beckstein am 18. August 2003 in München. Von 1998 bis 2002 erhielten die bayerischen Kommunen insgesamt 811 Millionen Euro GVFG-Fördermittel für den Aus und Neubau ihres Straßennetzes.
Laut Beckstein hat die Bayerischen Staatsregierung von den vom Bund nach dem GVFG zugewiesenen Mittel in den vergangenen Jahren durchschnittlich 162 Millionen Euro pro Jahr allein für die Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben zur Verfügung gestellt. Beckstein: "Zusammen mit den von den Kommunen aufgewendeten Mitteln bedeutet dies ein geschätztes Bauvolumen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro. Diese Investitionen tragen nicht nur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei, sondern sichern gleichzeitig Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft." Zur Zeit werden Bayern-weit über 1500 kommunale Bauvorhaben nach dem GVFG gefördert. Im laufenden Jahr werden voraussichtlich 300 bis 400 Baumaßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen. Die Bandbreite der geförderten Vorhaben reicht vom Umbau bestehender Straßen über den Neubau von Umgehungs- und Entlastungsstraßen, die Beseitigung von Bahnübergängen bis hin zum Bau von Umsteigeparkplätzen und Verkehrsleitsystemen. Beckstein: "Bei de!
r Festsetzung der Förderhöhe werden die Finanzkraft der jeweiligen Kommune, die verfügbaren Fördermittel und die Anzahl und der Umfang der Förderanträge jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt."
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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