25.09.2003
München (25.09.03) Innenminister Dr. Günther Beckstein informierte gestern über die vom Bundesrat an die Länder übermittelten Empfehlungen der Ausschüsse für Verkehr, Innere Angelegenheiten und Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zum Entwurf des neuen Fernstraßenausbaugesetzes.Das Programmvolumen des neuen Bedarfsplans soll ausgeweitet und die Einnahmen aus der LKW-Maut in vollem Umfang zusätzlich zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden. Laut Beckstein entsprächen diese Empfehlungen der bayerischen Linie. Bayern werde sie deshalb bei den Beratungen des Bundesrats-Plenums zum neuen Fernstraßenausbaugesetz am kommenden Freitag befürworten.
Aus Sicht der Ausschüsse wird der Bedarfsplan angesichts der Verkehrssteigerungen den Anforderungen nicht gerecht. So seien etwa wichtige Autobahnprojekte von internationaler Bedeutung nur im Weiteren Bedarf mit einer Realisierung nach dem Jahr 2015 enthalten. Das Programmvolumen für den Vordringlichen Bedarf müsse ausgeweitet werden. Auch sei der vorgesehene Finanzrahmen zu gering bemessen und müsse deshalb erheblich erweitert werden. Dazu müssen die Einnahmen aus der Lkw-Maut in vollem Umfang für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden. Beckstein: "Bayern teilt diese Auffassung in vollem Umfang. Mit den bisherigen Haushaltsansätzen für den Bundesfernstraßenbau ist nicht zu erwarten, dass das Fernstraßennetz den Anforderungen der Zukunft gerecht ausgebaut werden kann. Im Bedarfsplanentwurf sind viele dringende bayerische Projekte nicht vorrangig eingestuft, die aber keinen weiteren Aufschub dulden." Dazu nannte Beckstein beispielhaft den Ausbau der A 3 in den Abschnitten Schlüsselfeld - Fürth/Erlangen.
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