Raumordnungsverfahren für Donau-Ausbau

06.11.2003

Berlin / München - "Der Bund und der Freistaat Bayern haben sich darauf verständigt, dass das Raumordnungsverfahren für den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen auf der Basis der aktuell vorliegenden Unterlagen förmlich beantragt werden kann." Dies teilte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Iris Gleicke, am Montag in Berlin mit. Bei den unterschiedlichen Möglichkeiten des Ausbaus habe man sich für den schonenden Eingriff ohne Staustufen, die 'Variante A', entschieden. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd und die Rhein-Main-Donau AG seien aufgefordert worden, umgehend die förmliche Antragstellung bei der zuständigen Raumordnungsbehörde zu veranlassen.

Die zügige Durchführung des Raumordnungsverfahrens sei der notwendige Schritt vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist der Ansicht, dass dieser Ausbau eine vernünftige, umweltgerechte Lösung darstelle und sowohl der Schifffahrt als auch dem Hochwasserschutz rasch Vorteile bringe.

Quelle: BMVBW

 

 

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