Bundesregierung und Toll Collect einigen sich

01.03.2004

Berlin (01.03.04) - Die Bundesregierung hat sich mit dem Toll Collect-Konsortium auf die Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit geeinigt. Dies gaben Bundeskanzler Gerhard Schröder und Vertreter der beteiligten Unternehmen am Sonntagabend in Berlin bekannt. Die erzielte Einigung betrifft Haftungsfragen und die Frage nach den Konsequenzen, sollte sich das Mautsystem als nicht etablierbar erweisen.

Bundeskanzler Schröder erklärte nach den Gesprächen am Sonntag, Deutschland brauche aus verkehrspolitischen Interessen ein funktionierendes Mautsystem, das Technologieführerschaft erkennen ließe. Daran könne überhaupt kein Zweifel bestehen. Die beteiligten Unternehmen und die Bundesregierung seien der festen Überzeugung, dass sie über ein solches System verfügten. Dieses System biete die Chance, das modernste Mautsystem in Gang zu setzen. Diese Chance müsse unter allen Umständen ergriffen werden, sagte der Kanzler. Deshalb habe man sich an diesem Sonntag auf ein Konzept für die Umsetzung dieses Vorhabens geeinigt. Der Kanzler begrüßte den Entschluss der Gesellschafter von Toll Collect - die Deutsche Telekom AG und die DaimlerChrysler AG -, nun selbst hierfür die Verantwortung zu übernehmen. Nach erfolgreichen und einigungsorientierten Verhandlungen beinhalte die nun erzielte Einigung eine Anpassung des Vertrages von Toll Collect und der Bundesregierung, die einen sehr ausgewogenen Kompromiss der unterschiedlichen Interessen herstelle, so der Kanzler.

Im einzelnen einigten sich die Verhandlungspartner am Sonntag auf diese Punkte:
- Im Rahmen des bestehenden Vertrages wurde vereinbart, mittels einer Onboard-Unit 1 spätestens zum 1. Januar 2005 mit der Mauterhebung zu beginnen
- Ab dem 1. Januar 2006 wird dann die endgültige Lösung mit der Onboard-Unit 2 folgen
- Auch in der Frage der Haftung und der Strafen für Verspätungen wurde eine Einigung erzielt. Über die Schadensersatzforderungen des Bundes soll das im Betreibervertrag vorgesehene Schiedsgericht entscheiden.
- Alle Parteien werden geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergreifen und auf eine vorherige Durchführung eines Schlichtungsverfahrens verzichten.

Quelle: Bundesregierung

 

 

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