Flächenverbrauch beim Kreisverkehr

11.05.2004

München (11.05.04) - In Bayern gibt es derzeit 415 Kreisverkehrsplätze an Bundes- und Staatsstraßen. Davon wurden allein in den letzten 5 Jahren 258 für insgesamt 61 Millionen Euro neu gebaut, weitere 87 sind geplant. Laut Innenstaatssekretär Georg Schmid sind die Erfahrungen der bayerischen Straßenbauverwaltung mit den Kreisverkehren in geeigneten Fällen positiv. Oft bieten sie Vorteile gegenüber normalen Kreuzungen: "Ein Kreisverkehr reduziert die Geschwindigkeit der kreuzenden Verkehrsströme und erhöht so die Verkehrssicherheit. Solche Knotenpunkte verbessern außerdem den Verkehrsablauf und reduzieren den Schadstoffausstoß, weil dort unnötige Wartezeiten wie etwa an Ampeln entfallen. Auch haben sie sich zur Dämpfung der Geschwindigkeit am Ortsrand oder innerorts bewährt".

Die "kleinen Kreisverkehrsplätze" haben einen Außendurchmesser kleiner als 50 Meter. Für diese ist, so Schmid, der Flächenbedarf nicht größer als für herkömmliche Kreuzungen mit Links- und Rechtsabbiegespuren. Bei nicht zu hohen Verkehrsbelastungen, also bis zu 25.000 in den Knotenpunkt einfahrende Kraftfahrzeuge pro Tag, sind sie meist auch eine wirtschaftliche Alternative zu Kreuzungen mit Ampelbetrieb oder solchen mit teuren Brücken. Schmid stellt fest, dass nicht in jedem Fall ein Kreisverkehr die geeignete Knotenpunktsform ist: "Auf der freien Strecke von Bundesstraßen mit schnellem und weiträumigem Verkehr kommt das in aller Regel nicht in Frage. Das würde der Streckencharakteristik widersprechen und dadurch eher Unfälle produzieren. Ebenso scheidet ein Kreisverkehr an sehr stark belasteten Knotenpunkten aus, die die Leistungsfähigkeit kleiner Kreisverkehrsplätze schnell überfordern würden. Ob der Bau eines solchen Platzes letztlich in Frage kommt, haben die zuständigen Behörden vor Ort, insbesondere das zuständige Straßenbauamt, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden". Schmid stellt außerdem klar, dass gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen der Umbau vorhandener, leistungsfähiger Kreuzungen zu Kreisverkehrsplätzen aus rein ortsgestalterischen Gründen nicht in Betracht kommt.

Quelle: STMI

 

 

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