02.06.2004
Nürnberg (02.06.04) - Am 1. Juni 2004 hat der Umbau des Autobahnkreuzes (AK) Nürnberg-Süd begonnen. "Durch den Umbau mit einer neuen Direktrampe, einem sogenannten "Overfly", für den Übereckverkehr von Ansbach (A6) nach Nürnberg (A73) erwarten wir, dass sich der Verkehr erheblich verflüssigt und zwar nicht nur im täglichen Verkehr, sondern auch bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Messen und Konzerten, die das Autobahnnetz im Süden von Nürnberg jetzt noch überlasten", erläutert Innenminister Dr. Günther Beckstein. Der sechsstreifige Ausbau der stark belasteten A6 ist vorbehaltlich der Finanzierung durch den Bund nach der Fußball-WM ab Herbst 2006 in einer ersten Baustufe von der Anschlussstelle (AS) Roth bis zum AK Nürnberg-Süd und in einer zweiten Baustufe weiter bis zum AK Nürnberg-Ost vorgesehen.
"Der Umbau des AK Nürnberg-Süd ist wegen der nahezu täglichen Stauungen auch ohne die Fußball-WM dringend nötig. Durch die WM-Sonderfinanzierung kann es aber früher umgebaut werden als im Rahmen des regulären Haushalts", erklärt Beckstein. Das Kreuz wird so umgebaut, dass sich starke Abbiegeströme im Kreuz und im sehr kurzen Abschnitt zwischen dem Kreuz und der Anschlussstelle Zollhaus möglichst wenig überlagern und verflechten. Der Umbau kostet knapp 20 Millionen Euro und soll bis zur Fußball-WM 2006 abgeschlossen sein.
Für den sechsstreifigen Ausbau der A6 von der AS Roth bis zum AK Nürnberg-Süd läuft seit Dezember 2003 das Planfeststellungsverfahren. "Trotz der generellen Enttäuschung, dass der Bund nicht die gesamte A6 bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg als vordringlich eingestuft hat, bin ich erfreut, dass der Bund neben dem bereits bisher vordringlich eingestuften Abschnitt vom AK Nürnberg-Ost bis zur AS Roth nunmehr auch die Verlängerung bis zur AS Schwabach-West in den Vordringlichen Bedarf der Bundesfernstraßen aufgenommen hat", so Beckstein.
Beckstein betont, dass durch den sechsstreifigen Ausbau der A6 die meisten Anlieger weit weniger vom Verkehrslärm geplagt sein werden als derzeit. Ohne den geplanten Ausbau gelten die Grenzwerte der Lärmsanierung. "Für den sechsstreifigen Ausbau gilt aber die Lärmvorsorge mit etwa 10 Dezibel günstigeren Grenzwerten. Die Differenz von 10 Dezibel entspricht einer Halbierung der Lärmbelastung. Das kommt fiktiv einer Verringerung der Belastung auf 10 % des vorhandenen Verkehrs gleich. Davon profitieren besonders jene Anlieger, die heute am stärksten unter der Lärmbelastung leiden," führt Beckstein aus.
Quelle: STMI
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de