Anfrage der Landtags-SPD: Wer soll Zuständigkeit für Landesplanung haben

07.09.2004

München (07.09.04) - Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Hildegard Kronawitter, fordert die Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage auf, ihre Position zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Raumordnung unmissverständlich darzulegen. Hintergrund ist die anstehende Novellierung des Landesplanungsgesetzes. „Es ist höchste Zeit, dass die Staatsregierung sagt, was sie wirklich im Schilde führt, damit die aktuelle Novellierung des Landesplanungsgesetzes nicht zur Farce wird und die Arbeit von Verbänden und Landtag dafür „für die Katz“ war“, so Kronawitter. Sie befürchtet, dass Staatsminister Erwin Huber die von ihm seit einem Jahr betriebene Abschaffung der Regionalen Planungsverbände noch nicht aufgegeben hat. Kronawitter findet es irritierend, dass Huber in einem Schreiben an die Regionalen Planungsverbände ankündigt, dass der Freistaat eine Neuregelung der Landesplanung beabsichtige, wenn er über die Föderalismuskommission mehr Gesetzgebungskompetenzen erhalten habe.
Die Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Technologie sieht deutliche Widersprüche in der Haltung der Staatregierung: Einerseits trägt sie den Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung mit, der am 13. Oktober 2003 weder Regelungs- noch Umsetzungsdefizite bei der Raumordnung sah, die Anlass zur Änderung der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Land geben würden. So lehnt dieser Beschluss in Übereinstimmung mit der Meinung der Fachwelt ein "unbegrenztes Zugriffsrecht der Länder" auf die Regelungszuständigkeit bei der Landesplanung ab und verweist zur Begründung für Bundeszuständigkeiten auf das Postulat gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet, die Notwendigkeit der Verbesserung der Standortqualität im europäischen Wettbewerb und das Erfordernis der Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit. Andererseits aber propagiert Staatsminister Erwin Huber landauf landab Bayerns Anspruch auf weitgehende Landeskompetenzen bei der Landesplanung.

Es folgt die Schriftliche Anfrage im Wortlaut:
Neuregelung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Raumordnung
Der Berichterstatter der Projektgruppe 4 „Gesetzgebungskompetenzen im Umwelt- und Verbraucherschutzrecht“, Minister Wolfgang Gerhards, Nordrhein-Westfalen, führte am 8. Juli 2004 im Plenum der Föderalismuskommission folgendes aus: „Bei den spannenderen Materien – Naturschutz, Landschaftspflege, Bodenverteilung, Raumordnung und Wasserhaushalt – besteht Einigkeit lediglich darin, dass sinnvolle und durchhaltbare Kriterien für eine Trennung zwischen Bund und Ländern bisher nicht gefunden werden können. Der Bund will es ohnehin nicht – er will es komplett im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung regeln - aber auch länderseitig ist nach unseren Vorarbeiten klar geworden: Es gibt in diesem Bereich keinen wirklichen Königsweg.“ Bis Ende September soll die Projektgruppe 4 – wie auch die anderen sechs Projektgruppen – konkrete Lösungs- und Formulierungsangebote an die Kommission erarbeiten.

Ich frage die Bayerische Staatsregierung:

1. Welche Position vertritt der Vertreter der Bayerischen Staatsregierung in der Arbeitsgruppe 4 hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern für den Bereich der Raumordnung und wie wird diese begründet?

2. Identifiziert sich die Staatsregierung noch mit der Beschlussfassung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 13. Oktober 2003, wonach im Bereich der Raumordnung weder Regelungs- noch Umsetzungsdefizite zu sehen seien, die Anlass zu einer Neuordnung der gesetzgeberischen Kompetenzen geben würden? Was sind die Gründe für die jetzige Haltung?

3. Wie versteht sich in diesem Zusammenhang der Hinweis von Staatsminister Huber an die Vorsitzenden der Regionalen Planungsverbände, dass Bayern sich bemühe, im Rahmen der Föderalismus-Kommission weitere Gesetzgebungskompetenzen in der Raumordnung auf die Länder zu verlagern?

4. Welche Kompetenzen werden hierbei im einzelnen von der Staatsregierung angestrebt?

5. Welche Neuregelung ist im Bereich der Raumordnung gemeint, die nach dieser Kompetenzverlagerung die Staatsregierung in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Angriff nehmen wolle, wie Minister Huber die Vorsitzenden der Regionalen Planungsverbände ebenfalls schriftlich wissen ließ?

6. Wie verhält sich dieses Regelungsvorhaben zu der jetzt erfolgenden Novellierung des Landesplanungsgesetzes?

Quelle: SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag

 

 

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