Beckstein: "Lkw-Maut auf auffälligen Ausweichstrecken erforderlich"

30.04.2005

München (30.04.05) - "Die rot-grüne Bundesregierung muss das Problem des Mautausweichverkehrs lösen. Die zusätzlichen Lkw-Belastungen können die Verkehrssicherheit auf den Ausweichstrecken erheblich beeinträchtigen. Die öffentlichen Reaktionen zeigen, dass auch die Lebensqualität der betroffenen Anlieger massiv verschlechtert wird. In diesen Fällen muss deshalb auch eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen schnell möglich sein", so Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) e.V. am 30. April 2005 in Nürnberg.
"Die Vertreter des Transportgewerbes haben sicher Verständnis dafür, dass die Verkehrssicherheit und die Belange der Anlieger neben den berechtigten Interessen des Transportgewerbes ausreichend Berücksichtigung finden müssen".
Nach dem Autobahnmautgesetz kann die Mautpflicht durch Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums nach Anhörung der EU-Kommission und mit Zustimmung des Bundesrats auch auf bestimmte Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. "Die Voraussetzung aus Sicherheitsgründen ist allerdings nicht definiert. Der Bund sollte daher schon jetzt die Kriterien für eine Mauterhebung aus Sicherheitsgründen definieren, damit die Maut auf den jeweiligen Bundesstraßen unverzüglich eingeführt werden kann", so Beckstein. Nach den Ergebnissen der ersten Monate nach Einführung der Maut weicht ein Teil mautpflichtiger Fahrzeuge auf Bereiche des nachgeordneten Straßennetzes aus. Zwar sind die Zahlen des verlagerten Schwerverkehrs allgemein leicht rückläufig. Dennoch sind auf einzelnen Strecken gegenüber dem Vorjahr Zuwächse, die bis über 70 % erreichen.Als weiteres Problem nennt Beckstein in diesem Zusammenhang die schleppende Umsetzung der so genannten Harmonisierungsmaßnahmen, die die Bundesregierung den deutschen Spediteuren zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen aufgrund der Mauteinführung zugesagt hat. Dabei ist vorgesehen, dass die in Deutschland gezahlte Mineralölsteuer teilweise auf die Maut angerechnet werden kann, bzw. alternativ die Kfz-Steuer abgesenkt wird. "Die Bundesregierung hat die dazu erforderliche Genehmigung der Europäischen Kommission in Brüssel leider immer noch nicht geholt. Ich kann die Bundesregierung nur dazu auffordern, diese Angelegenheit mit mehr Nachdruck zu betreiben", so Beckstein. Den deutschen Spediteuren ist allerdings bisher kein Nachteil entstanden, da der ursprünglich geplante Mautsatz von durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer aufgrund dieser Verzögerung auf 12,4 Cent pro Kilometer abgesenkt wurde. Diese Absenkung entspricht dem, was die Harmonisierungsmaßnahmen den Spediteuren an Entlastung bringen würden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

http://www.stmi.bayern.de

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