München - 21.12.2005
Bundesrat stimmt der von Bayern gestarteten Initiative zu. Jetzt gilt "Durchgangsverkehr verboten".
Der Bundesrat stimmte heute der von Bayern im Juli gestarteten Initiative gegen den Mautausweichverkehr zu. "Das bedeutet grünes Licht für ein neues Verkehrsschild ''Durchgangsverkehr'' verboten. Sobald die dazu erforderliche Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt, voraussichtlich zum 1. Januar 2006, können Strecken mit starkem Mautausweichverkehr für Transit-Lkw über 12 Tonnen gesperrt werden. Bayern wird so die Mautflüchtlinge von den stark belasteten Ausweichstrecken wieder auf die Autobahnen zurückbringen", freut sich Innenminister Dr. Günther Beckstein über die Zustimmung des Bundesrats vom 21. Dezember 2005 zur bayerischen Initiative zum Schutz der Anwohner an Mautausweichstrecken vor Lärm und Abgasen.
"Nach Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung des Bundes wird Bayern diese Befugnisse nutzen, um die Mautflüchtlinge von den Strecken mit erheblichen Ausweichverkehr wieder zurück auf die Autobahn zu bringen. Die Straßenverkehrsbehörden können dann mit dem neuen Verbotszeichen ''Durchgangsverkehr'' die stark belasteten Schleichwege dicht machen, um die Menschen in den Städten und Dörfern vor Lärm und Abgasen zu schützen", so Beckstein. Die Zuständigkeit für diese verkehrslenkenden Maßnahmen will die Staatsregierung den Bezirksregierungen übertragen. Bis zum Inkrafttreten der dafür erforderlichen Gesetzesänderung soll für eine Sperranordnung der Landratsämter, Städte und Gemeinden die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich sein. Der dafür erforderliche Einführungserlass des Innenministeriums ist derzeit in Vorbereitung. "Ein Durchgangsverbot wirkt sich großräumig aus. Daher werden die Bezirksregierungen vor Anordnung eines solchen Durchgangsverbotes in einer Gesamtschau alle Interessen und Belange prüfen. Insbesondere soll sich der Schleichverkehr durch das neue Schild nicht von einer Straße auf die nächste verlagern. Vielmehr muss der Transitverkehr so lange wie möglich auf der Autobahn bleiben", betont Beckstein.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de