Autobahn A 94 Forstinning - Pastetten

München - 11.02.2006

Beckstein: Beklagter Planfeststellungsbeschluss heilbar

 "Wir haben die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2005 analysiert und Heilungsmöglichkeiten für den Planfeststellungsbeschluss zur Teilstrecke Forstinning – Pastetten der A 94 erarbeitet. Im Ergebnis betrachten wir den beklagten Planfeststellungsbeschluss als heilbar. Das heißt, dass es weiterhin keine fachlich oder rechtlich durchschlagenden Gründe gibt, von der Trasse Dorfen abzuweichen", teilte Innenminister Dr. Günther Beckstein am 11. Februar 2006 in Ampfing mit. Ergänzende Untersuchungen haben ergeben, dass für die Trasse Dorfen eine FFH-Verträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden kann. Auch die vom Gericht gesehenen Mängel bei der Abwägung zwischen den Trassen Dorfen und Haag insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Lärmschutzes können behoben werden. Auf dieser Grundlage wird die Autobahndirektion Südbayern noch in diesem Jahr für den Abschnitt Forstinning - Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen die Unterlagen für ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren erarbeiten.

Das ergänzende Verfahren soll möglichst bis Ende 2007 abgeschlossen sein. "Mit dem Bau können wir beginnen, wenn das Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen ist. Eine zeitliche Prognose darüber ist mir derzeit noch nicht möglich. Insgesamt bin ich aus heutiger Sicht zuversichtlich, dass wir die A 94 auch zwischen Forstinning und Heldenstein in überschaubarer Zeit bauen können", betont Beckstein.

Für den Teilabschnitt der A 94 zwischen Forstinning - Pastetten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 19. April 2005 beschlossen, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen und den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses auszusetzen. Der VGH sah nach einer Entscheidung des EuGH den Schutz für gemeldete FFH-Gebiete, welche die EU-Kommission noch nicht in die gemeinschaftliche Liste aufgenommen hat, als ungeklärt an. Der VGH konnte nicht ausschließen, dass in den Folgeabschnitten Pastetten bis Heldenstein Beeinträchtigungen gemeldeter FFH-Gebiete die Schwelle der Erheblichkeit überschreiten. Bis zu einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof deshalb um Vorabentscheidung angerufen hat, sind nach Auffassung des VGH Vollzugsmaßnahmen nicht zulässig. Der VGH sah zudem Mängel bei der Trassenabwägung Dorfen/Haag. Zur Behebung der Mängel hat das Gericht auf ein ergänzendes   Verfahren hingewiesen, das die Möglichkeit eröffnet, den Planfeststellungsbeschluss mit dann fehlerfreier Abwägung zu heilen.

"Um keine Zeit zu verlieren haben wir ein ''Projektmanagement A 94'' eingerichtet", berichtet Beckstein. Das Projektmanagement besteht aus einer Lenkungsgruppe bei der Obersten Baubehörde und einer Arbeitsgruppe bei der Autobahndirektion Südbayern sowie externen Beratern. Aufgrund der ergänzenden Untersuchungen und Bewertungen kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass die Beeinträchtigung der im Oktober 2004 von Bayern nachgemeldeten FFH-Gebiete Hammerbach, Isen mit mehreren ihrer Seitenbäche sowie die Fledermauskolonie im Kirchturm von Schwindkirchen nicht erheblich sind. Das ergänzende Planfeststellungsverfahren soll die FFH-Problematik und die Trassenabwägung auch in der Vorschau auf die Gesamtstrecke bis Heldenstein fachlich und rechtlich bewältigen. Das schließt eine vorab durchzuführende förmliche FFH-Verträglichkeitsprüfung für die beiden Abschnitte Pastetten - Dorfen und Dorfen - Heldenstein mit ein, da die nachgemeldeten FFH-Gebiete ausschließlich in diesen beiden Abschnitten liegen. Nach Erlass des ergänzenden Beschlusses kann mit dem Bau erst begonnen werden, wenn das Verfahren vor dem VGH abgeschlossen ist, das seinerseits der vorherigen Entscheidung des EuGH bedarf.

Der Minister betont auch, dass die endlosen politischen, fachlichen und rechtlichen Diskussionen und die langwierigen Untersuchungen und Verfahren den Weiterbau der A 94 unnötig verzögern. "Dies soll aber nicht den Blick auf die Fortschritte in Planung und Bau der restlichen Strecke der rund 140 Kilometer langen A 94 verstellen". So ist die Umfahrung Mühldorf derzeit voll in Bau und wird Ende 2006 auf einer Länge von 27 Kilometern befahrbar sein. Für den vier Kilometer langen Abschnitt von Heldenstein bis Ampfing erarbeitet die Autobahndirektion Südbayern derzeit die Unterlagen für die Planfeststellung. Auch zwischen Simbach und Pocking sind die Planungen des Vordringlichen Bedarfs voll im Gange. Dabei läuft für den Abschnitt Kühstein - Malching bereits das Planfeststellungsverfahren.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

 

 

 

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