Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

Gezielte Unterstützung besonders finanzschwacher Kommunen

 

München   -  18.09.2006

Das Bayerische Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden beschlossen.

Innenminister Dr. Günther Beckstein und Verkehrsminister Erwin Huber betonten, dass der Entwurf an wichtigen Stellen zugunsten der Kommunen über die Regelungen im alten Bundesrecht hinausgeht. Beckstein: "Mit dem bayerischen Entwurf können verkehrswichtige Gemeindeverbindungsstraßen nun allgemein bezuschusst werden. Damit helfen wir gezielt den besonders unterstützungsbedürftigen Kommunen, um den bestmöglichen Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen."

 

Huber hob hervor, dass der Höchstfördersatz mit dem Entwurf angehoben wird. Huber: "Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor. Deshalb erhöhen wir den Höchstfördersatz bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im kommunalen Bereich auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Damit setzt der Freistaat einmal mehr ein klares Zeichen, dass er als verlässlicher Partner zu seinen Kommunen steht.

 

Im Rahmen der Föderalismusreform werden bisher bestehende Mischfinanzierungen auch im Bereich der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden abgeschafft. Der Freistaat Bayern erhält aus dem Bundeshaushalt als Ausgleich für die Beendigung seiner Finanzhilfen in diesem Bereich bis 2013 jährlich rund 200 Millionen Euro. Huber und Beckstein begrüßten nachdrücklich, dass die Verantwortung für Fördermaßnahmen im kommunalen Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr in Länderhand gekommen ist.

 

Huber und Beckstein: "Wir werden von den neuen Kompetenzen und Möglichkeiten im Bereich der Gemeindever- kehrsfinanzierung zügig und entschlossen Gebrauch machen, um für die bayerischen Kommunen und Verkehrsunternehmen die bestmögli- chen Lösungen zu finden."

Mit dem Gesetzentwurf können vor allem folgende Vorhaben von Kommunen und Verkehrsunternehmen gefördert werden:

 

 

 

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