Nach dem Schmelzen der Schneemassen: Kommunen und Eigentümer sollen Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen

Eigentümer von Gebäuden, deren Dächer über längere Zeit von großen Schneelasten betroffen waren, sollen nach dem Winter den Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen.

 

München   -  02.03.2009

Das empfiehlt Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Das gilt besonders, wenn die Dachkonstruktion bereits erkennbare Schäden wie zum Beispiel Verformungen, Risse oder lockere Verbindungen aufweist“, sagte Schroeter in München.

 

Eine dicke Schneedecke lastet auf diesem Dach.

 

Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, sollte das Dach vom Schnee geräumt werden. Schroeter warnt allerdings davor, das Dach selbst abzuräumen. Das sei äußerst gefährlich: „Eine unterschätzte Gefahr sind dabei Dachfenster, die zur Falle werden können.“ Jeden Winter gebe es Unfälle mit schweren Verletzungen. Schroeter empfiehlt  ein entsprechendes Unternehmen mit den Schneeräumarbeiten zu beauftragen.

In Deutschland sind die Schneelasten genormt und in der DIN 1055-5 geregelt. Für jeden Ort gibt es durch die Zuteilung von Schneelastzonen genaue Regeln. „Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmt Schneelast ausreichend dimensioniert ist, sollte man sich an ein örtliches Ingenieurbüro wenden“, rät Schroeter. Wer die Werte nicht kennt, kann im Bauamt seiner Gemeinde nachfragen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zum Thema Schneelast ein Merkblatt herausgegeben, in dem alles Wissenswerte und Notwendige zu diesem Problem verständlich erläutert wird. Sie finden es HIER.

 

 

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