Sanierung maroder Abwasseranlagen

Bessere Kommunikation und Bürgerbeteiligung

 

München   -  31.07.2014

Bei der Inspektion und gegebenenfalls erforderlichen Sanierung von Entwässerungsanlagen kann es keine isolierte Betrachtung öffentlicher und privater Kanäle geben. Die Wassergesetze der Länder legitimieren Kommunen, im Rahmen ihrer Satzungen auch private Grundstücksbesitzer zu einer regelmäßigen Inspektion ihrer privaten GEA zu verpflichten. Erfolgt dies ohne vorherige Aufklärung und Einbeziehung der Bürger, ist Widerstand schon aufgrund der vom einzelnen Bürger kaum einschätzbaren Kosten vorprogrammiert.

Die Demokratie vor Ort folgt aktuell bestimmten Verhaltensmustern, die vor der Einbeziehung der Bürger in Entscheidungen der Entwässerung berücksichtigt werden sollten:

Erhöhte Partizipationsansprüche
Große Teile der Bevölkerung nehmen Entscheidungen lokaler Behörden nicht mehr einfach hin und suchen dafür oftmals nicht die politischen lokalen Gremien (wie Stadt- und Gemeinderäte), sondern agieren unmittelbar über Medien oder Bürgerinitiativen.

Erschwerte Solidarität und überlokale Orientierung
Durch Individualisierungsprozesse wird der Lebensalltag (Wohnen, Arbeiten, Ausbildung, Familie, Konsum usw.) ortsverschieden wahrgenommen; die Fokussierung auf eine einzige Wohnumgebung und die Identifikation mit ihr verliert an Bedeutung.

Diskrepanz zwischen „großer“ und „kleiner“ Demokratie

Kommunale Institutionen befinden sich oft genau in der Grauzone zwischen empfundener „großer“ Entscheidungsebene (Landes-, Bundes- und Europagesetzgebung) und der „kleinen“ Entscheidungsebene der unmittelbaren lokalen Betroffenheit (Vereinsmitgliedschaften, Elterninitiativen, Mieterbeiräte). Während die Identifikation mit ersterer minimal, weil vermeintlich kaum beeinflussbar ist, besitzt letztere eine besonders große Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern.

Auftreten des „Nimby“-Phänomens
Bürger neigen zunehmend dazu, generell Veränderungen in der Gesellschaft zu begrüßen, solange sie davon nicht persönlich betroffen sind und keine eigenen wahrnehmbaren Nachteile (wie persönliche Kostenbelastungen) zu befürchten haben. Dieses „Not in my backyard“ (Nimby-) Verhalten ist als Denkbarriere zu berücksichtigen und argumentativ zu durchbrechen.

Bürgerinformation und –beratung bei der Grundstücksentwässerung: Das Beispiel Schäftlarn

Der Netzbetreiber (Gemeindewerke Schäftlarn) erarbeitete zur integrativen Inspektion und ggf. Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes und unmittelbar angrenzender privater Grundstücksentwässerungsanlagen ein freiwilliges Angebot gegen Kostenübernahme. Ziel war es, „diffuse“ Ergebnisse privat initiierter Untersuchungen zu vermeiden. Hier traten Beispiele zutage, bei denen u. a. nur Teilbereiche wie der Revisionsschacht untersucht wurden, z. T. öffentliche Kanäle mituntersucht und privat berechnet wurden. Der Leistungsumfang war nicht vergleichbar, Rückfragen traten auf, erheblicher Mehraufwand bei der Beurteilung, und schließlich war die Verwendbarkeit für die Beurteilung durch die öffentliche Hand fraglich.

Im Rahmen einer Bürgerinformation wurden Transparenz und Offenheit geschaffen: mit Pressemitteilungen, einer Broschüre, Informationsveranstaltungen und ergänzenden Informationsunterlagen. Anwohnerkontakt wurde angeboten und vielfach genutzt. Der Leistungsumfang, die Möglichkeiten und Grenzen sowie die technische Durchführung wurden transparent dargestellt. Der Netzbetreiber stellte sich als Dienstleister der Bürger vor. Die Unterstützung des Dienstleisters wurde gerne angenommen.

Die Bürgerinformation umfasste eine Aufklärung vor Beginn der Zustandserfassung, es wurde ein individueller Inspektionsplan und Sanierungsvorschlag vorgelegt, zudem erfolgte eine persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Partner der Aktionsgemeinschaft.

Gesamte Pressemitteilung (PDF)

(Quelle: Aktionsgemeinschaft Impulse pro Kanal, c/o Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.V./ Fa. BBB)

 

 

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