10.03.2003
Für den Mittelstand - auch unter der Bezeichnung "KMU" (kleine und mittelständische Unternehmen) oder "SME" (small and medium sized enterprises) bezeichnet - gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da jedoch kaum ein Schlagwort in der Wirtschaftspolitik so häufig verwendet wird, ist es besonders wichtig, nach der jeweils zu Grunde liegenden Abgrenzung zu fragen.
Das Institut für Mittelstandsforschung verwendet folgende Definition für den Mittelstand: Zum Mittelstand gehören alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:
10 und 500 Beschäftigte
Jahresumsatz zwischen 1 und 50 Mio. EUR
Die Europäische Union (EU-Kommission) definiert kleine und mittlere Unternehmen wie folgt:
weniger als 250 Beschäftigte
Jahresumsatz höchstens 40 Mio. EUR
Jahresbilanzsumme höchstens 27 Mio. EUR
Das Unternehmen darf keiner Gruppe verbundener Unternehmen angehören bzw. nur einer Gruppe verbundener Unternehmen angehören, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.
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