Neue eindeutige Definition für kleine und mittelständische Unternehmen

12.06.2003

Mannheim (12.06.03) Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)vorgegeben. Diese Empfehlung wird zukünftig im Europäischen Wirtschaftsraum angewendet werden und richtet sich an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds.Mit ihr sollen unternehmerische Initiative, Investitionen und Wachstum gefördert - und der Zugang zu Risikokapital erleichtert werden. Darüber hinaus soll die neue Empfehlung den erforderlichen Verwaltungsaufwand minimieren und die Rechtssicherheit stärken. Die neue KMU-Definition ersetzt ab 1. Januar 2005 die derzeit im Gemeinschaftsrecht geltende Regelung aus dem Jahr 1996 (96/280/EG).
Mehr als 99 % aller Unternehmen in den nichtlandwirtschaftlichen Sektoren der Europäischen Union sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte. Sie bieten 66 % aller Arbeitsplätze, erwirtschaften 55 % der gesamten Wertschöpfung und leisten damit entscheidende Beiträge zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung.
Definiert werden die drei Unternehmensklassen mittlere, kleine und Kleinst-Unternehmen wie bisher durch die Einordnungen Personal und Umsatz oder Bilanzsumme. Die Zahl der Mitarbeiter eines Unternehmens bleibt als wichtigstes Kriterium in seinen Schwellenwerten unverändert. Die monetären Schwellenwerte wurden angehoben, wobei die Preis- und Produktivitätszuwächse seit dem Jahre 1996 dabei berücksichtigt wurden. Auch wurden mit der Neudefinition Kriterien für die Kapitalbeteiligung und Verflechtung mit anderen Unternehmen geschaffen, wodurch eine Umgehung der allgemeinen Beihilfe- und Fördergrundsätze verhindert werden soll.
o Mittlere Unternehmen definieren sich somit zukünftig durch: bis 249 Mitarbeiter, Umsatz bis 50 Mio. Euro (bisher 40 Mio.) oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro (bisher 27 Mio.).
o Kleine Unternehmen: bis 49 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro (bisher 7 Mio.) oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro (bisher 5 Mio.).
o Kleinstunternehmen: bis 9 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro (beide finanziellen Schwellenwerte waren hier bisher nicht definiert).
Mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 500 Beschäftigte wurden als eigene Kategorie abgeschafft. Die Ein-Personen-Gesellschaft wird auch in der Neudefinition weiterhin als eigene Kategorie geführt.
Die EU erhofft sich dadurch eine Vereinfachung regionaler und nationaler Unterstützungsmaßnahmen. Auch soll die Rolle der Kleinstunternehmen in Bezug auf die Entwicklung unternehmerischer Initiative anerkannt werden. Auf Grundlage der Umsatzkriterien der neuen KMU-Definition entfallen 94,3 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (rund 2,75 Mio) in Deutschland auf die Gruppe der Kleinst-Unternehmen, während 4,4 % Klein-Unternehmen und 1,0 % Mittel-Unternehmen sind.
Im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sind 99,8 % aller Unternehmen KMU. 93 % dieser Betriebe sind Kleinst-, 6 % sind kleine - und knapp 1 % sind mittlere Unternehmen. Lediglich 0,2 % sind große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
Die Empfehlung der Europäischen Kommission im Wortlaut ist zu finden unter dem Link:
http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_en.htm

 

 

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